Lieferung von Gefahrstoffcontainern für European XFEL Referenznummer der Bekanntmachung: TS-CT034887
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holzkoppel 4
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.xfel.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gefahrstoffcontainern für European XFEL
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Für den sicheren Betrieb der Forschungseinrichtung wird ein spezielles Lager für Gefahrstoffe benötigt. Das Gefahrstofflager besteht aus einem Bereich mit 4 Behältern zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie einem zusätzlichen Behälter für die Sammlung gefährlicher Abfälle wie Kühlschränke, Monitore, Lampen, Batterien etc.
Holzkoppel 4
22869 Schenefeld bei Hamburg
Im Außenbereich werden 2 Lagercontainer entsprechend TRGS510 zur Lagerung von Gefahrenstoffen, 2 Abfallsammelcontainer entsprechend TRGS520 zur Lagerung von Laborabfällen und 1 Stück Gefahrstoffcontainer für die zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen (Brennbare Feststoffe) aufgestellt. Die Aufstellung der Container erfolgt auf einer von XFEL errichteten Betonfundamentenplatte und unterhalb einer Hochspannungstrasse.
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Zu Ziff. II.2.7): Die Lieferung der fünf Container hat binnen 16 Wochen nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen. Die hier angegebene Laufzeit von 24 Monaten bezieht sich auf die Laufzeit des Wartungsvertrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Gefahrstoffcontainern für European XFEL
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7) und V.2.4): Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert für Lieferleistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.