Bekanntmachung vergebener Auftrag — Bauhotline — Störungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-10 BZV Angeln
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hürup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Auftrag — Bauhotline — Störungsmanagement
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Verbandgebiet ein zukunftsfähiges und modernes passives Breitbandnetz (NGA-Netz) im Bereich der sogenannten „weißen Flecken". Zu diesen werden alle Anschlüsse im Verbandsgebiet gezählt, denen nicht mind. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat im Rahmen des Bundesförderprogramms (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland") einen Zuwendungsbescheid erhalten. Dieser Bescheid einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen ist Grundlage dieses Auftrages.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Störungsmanagement von Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der betroffenen Anwohner und Hauseigentümer aus dem Verbandgebiet, die im Zusammenhang mit den für den Netzausbau notwendigen Tiefbau- und Kabelzugarbeiten stehen.
Verbandsgebiet des Breitbandzweckverbandes Angeln.
Der Auftragnehmer soll sämtliche Anfragen und Beschwerden (per Telefon, Fax, E-Mail, Post) der von dem Netzausbau betroffenen Anwohnern und Hauseigentümer annehmen, beantworten, dokumentieren und ggf. zur Klärung an die Bauüberwachung und den Auftraggeber zur Klärung weiterleiten.
Davon sind insbesondere nachfolgende Themenfelder umfasst:
— Allgemeiner Bauablauf/Status der Baumaßnahmen;
— Errichtung des eigenen Hausanschlusses/Errichtung von Hausanschlüssen nach Abschluss der Tiefbaumaßnahmen;
— Beeinträchtigungen durch die Tiefbaumaßnahmen/Störungsmeldungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bautholine — Ströungsmanagement
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDU6A
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB — Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.