Projekt: Lebendige Luppe, Los 9 – Gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept für die Elster-Luppe-Aue im Leipziger Nordwesten Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P143_9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prager Straße 118 -136
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt: Lebendige Luppe, Los 9 – Gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept für die Elster-Luppe-Aue im Leipziger Nordwesten
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat Leistungen für die Erstellung eines gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzeptes für die Elster-Luppe-Aue im Nordwesten von Leipzig mit dem Fokus auf die gesamträumliche Landschaftsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung hydrologischer Fragestellungen an das Planungsbüro Koenzen (Schulstraße 37, 40721 Hilden) vergeben. Das Projekt „Lebendige Luppe“ ist ein durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördertes Naturschutzprojekt im Rahmen des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“ im Förderschwerpunkt „Ökosystemleistungen“, das zur Stabilisierung der Leistungsfähigkeit des auentypischen Naturhaushalts in der Leipziger Nordwestaue beitragen soll.
Die Leistungen wurden im Ergebnis eines Verhandlungsverfahrens gemäß VgV §17 am 20.10.2020 vergeben.
Leipzig, DE
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung (§ 2, Abschnitt I.1) beschriebenen Leistungen beauftragt:
(1) Konkretisierung der Aufgabenstellung;
(2) Leitbildentwicklung;
(3) Analyse von Potenzialen und Restriktionen/ Ableitung des Entwicklungsziels.
Vorbehaltlich politischer Beschlüsse im Stadtrat Leipzig, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und, sofern notwendig, der Freigabe des Fördermittelgebers können folgende optionale Leistungen anfallen:
— Arbeitsschritt 4: Konkretisierung des Handlungs-/ Maßnahmenprogramms;
— Arbeitsschritt 5: Erstellung einer abgestimmten Fassung und Datenübergabe.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Ansprüche abgeleitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt: Lebendige Luppe, Los 9 – Gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept für die Elster-Luppe-Aue im Leipziger Nordwesten
Postanschrift: Schulstraße 37
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift: Turpinstr. 19
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung ([removed]) betreut.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419770
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).