Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Referenznummer der Bekanntmachung: 600.5.19011

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 32
Ort: Hartha
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hartha.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

Referenznummer der Bekanntmachung: 600.5.19011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten

Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Hauptort der Ausführung:

Hartha

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen).

Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten.

Es sind für alle Teilnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem Gbit/s versorgt werden. Für jede Schule im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium I – Zuwendungsbetrag / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium II – Umsetzungskonzept / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium III – Qualität des Konzepts in Hinblick auf die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Höhe der Preise und Zuschlagskriterium IV – Qualität drei standardisierter Produkte für die Bereitstellung einer NGA-Versorgung / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterium V – Vertragsänderungen / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 35 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 600.5.19011
Bezeichnung des Auftrags:

Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 01407
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß Konzessionsvergabeverordnung von aktuell [Betrag gelöscht] EUR (2018) definitiv nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Die Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung durch. Die Entscheidung obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die Vergabestelle die Anschrift benennt. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2020

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