Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Referenznummer der Bekanntmachung: 600.5.19011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 32
Ort: Hartha
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04746
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hartha.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten
Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Hartha
DEUTSCHLAND
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha mit schnellen und zukunftsfähigen Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen).
Ziel der Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten haushalten und Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten.
Es sind für alle Teilnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. Besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem Gbit/s versorgt werden. Für jede Schule im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Stadt Hartha auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 01407
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß Konzessionsvergabeverordnung von aktuell [Betrag gelöscht] EUR (2018) definitiv nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Die Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung durch. Die Entscheidung obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die Vergabestelle die Anschrift benennt. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.