Erweiterte Rohbauarbeiten für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 126-307491
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ploen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Rohbauarbeiten für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz
Erweiterte Rohbauarbeiten für die Erweiterung und den Umbau der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ in Preetz, Am Klostergarten 4.
Seniorenpflegeeinrichtrung „Haus am Klostergarten“
Klosterstr. 4
24211 Preetz
Erweiterte Rohbauarbeiten für die Erweiterung und den Umbau der Seniorenpflegeeinrichtung „Haus am Klostergarten“ in Preetz, Am Klostergarten 4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterte Rohbauarbeiten für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung „ Haus am Klostergarten“, Klosterstr. 4, 24211 Preetz
Postanschrift: Eiderkampsredder 6
Ort: Bordesholm
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de