Planungsleistungen Erneuerung Spundwand Südkaje (Ostteil) ab LPH3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 4-5
Ort: Heiligenhafen, Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Erneuerung Spundwand Südkaje (Ostteil) ab LPH3
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen einerseits der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Los 1) und andererseits der Tragwerksplanung (Los 2), jeweils ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis – im Los 1 – maximal zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung) bzw. – im Los 2 – maximal zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe), jeweils für die Erneuerung der Spundwand der Südkaje (Ostteil) im Kommunalhafen Heiligenhafen.
Objektplanung Ingenieurbauwerke
23774 Heiligenhafen, Holstein
Im Kommunalhafen Heiligenhafen wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Baumaßnahmen durchgeführt, um den ansässigen Betrieben möglichst optimale Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Eine der letzten Maßnahmen war die Instandsetzung des Westteils der Südkaje im Jahr 2007. Die Ufereinfassung im weiteren Verlauf der Südkaje in Richtung Osten hat inzwischen ebenfalls das Ende Ihrer Nutzungsdauer erreicht. Dementsprechend ist nunmehr in diesem Bereich ein Neu- und Ausbau der instandsetzungsbedürftigen Ufereinfassung geplant, wobei eine Ausbautiefe auf NHN – 5,70 m (Berechnungssohle = NHN – 6,20 m) geplant ist. Die Projektdurchführung obliegt der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG als Betreiberin des Hafens und Auftraggeber-Vertreterin.
Gegenstand des Loses sind Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Los 1) ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis – im Los 1 – maximal zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung) bzw. – Leistungen der Grundlagenermittlung und der Vorplanung wurden bereits erbracht, ihre Ergebnisse sind maßgeblicher Teil der Leistungsbeschreibung/Aufgabenbeschreibung für das vorliegende Verfahren.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Fest beauftragt werden jeweils die Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) des jeweiligen Loses. Die weiteren Leistungsphasen sind Gegenstand der stufenweisen Beauftragung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen.
Verwendete Zuschlagskriterien mit Gewichtung:
— Honorar 40 %;
— Methodik/Bearbeitungskonzept 10 %;
— Organisation 10 %;
— Qualifikation des betrauten Leitungspersonals 10 %;
— Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals 10 %;
— Verfügbarkeit für das Projekt 15 %.
Tragwerksplanung
23774 Heiligenhafen, Holstein
Im Kommunalhafen Heiligenhafen wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Baumaßnahmen durchgeführt, um den ansässigen Betrieben möglichst optimale Arbeitsmöglichkeiten zu bieten. Eine der letzten Maßnahmen war die Instandsetzung des Westteils der Südkaje im Jahr 2007. Die Ufereinfassung im weiteren Verlauf der Südkaje in Richtung Osten hat inzwischen ebenfalls das Ende Ihrer Nutzungsdauer erreicht. Dementsprechend ist nunmehr in diesem Bereich ein Neu- und Ausbau der instandsetzungsbedürftigen Ufereinfassung geplant, wobei eine Ausbautiefe auf NHN – 5,70 m (Berechnungssohle = NHN – 6,20 m) geplant ist. Die Projektdurchführung obliegt der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG als Betreiberin des Hafens und Auftraggeber-Vertreterin.
Gegenstand des Loses 2 sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis maximal zur Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Leistungen der Grundlagenermittlung und der Vorplanung wurden bereits erbracht, ihre Ergebnisse sind maßgeblicher Teil der Leistungsbeschreibung/Aufgabenbeschreibung für das vorliegende Verfahren.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Fest beauftragt werden jeweils die Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) des jeweiligen Loses. Die weiteren Leistungsphasen sind Gegenstand der stufenweisen Beauftragung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen.
Verwendete Zuschlagskriterien mit Gewichtung:
— Honorar 40 %;
— Methodik/Bearbeitungskonzept 10 %;
— Organisation 10 %;
— Qualifikation des betrauten Leitungspersonals 10 %;
— Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals 10 %;
— Verfügbarkeit für das Projekt 15 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.