Errichtung von neuen Betriebsgebäude, Teilerweiterung von Gebäude- und Anlagenbereiche, errichten von Stützkonstruktionen der Verfahrenstechnik. Referenznummer der Bekanntmachung: VOB OV 2020-296
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VOB OV 2020-296
Postanschrift: Borsigstraße 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von neuen Betriebsgebäude, Teilerweiterung von Gebäude- und Anlagenbereiche, errichten von Stützkonstruktionen der Verfahrenstechnik.
Tief- und Rohbauleistungen für die Errichtung von industriell genutzten Bauwerken.
Bauleistungen verteilt auf 3 Losen.
Tief- und Rohbau (VE 7.1)
Hamburg
Zur Vergabeeinheit 7.1 gehören die folgenden Bereiche:
Neues Betriebsgebäude 0ULF:
Errichtung des neuen Betriebsgebäudes 0ULF einschl. 2 neuer Behälterfundamente im Bereich des Schornsteins Linie 1 und 2. Die Arbeiten beinhalten unter anderem nach Anfänglicher Umverlegung von unterirdischen Medien und der Baufeldfreimachung die Gebäudegründung mit einer überschnittenen Bohrpfahlwand, die Gründungspfähle, Fundamente, Sohlplatte, Pfahlkopfbalken. Die Errichtung des Gebäudes 0ULF beinhaltet alle Roh- und Tiefbauarbeiten, zu denen der überwiegend aus Beton bestehende Rohbau mit seinen Wänden, Unterzügen, Stützen etc. gehört. Nach der Fertigstellung des Gebäudes wird das Gelände wieder entsprechend angearbeitet. Anpassungen Rauchgaskondensation Linie 1 und 2 Gebäude 0UVT: Anpassungen bei der Rauchgaskondensation Linie 1 und 2 in bestehender Rauchgasreinigung 0UVT. In diesem Gebäude werden die Anpassungen beim Stahlbau (VE 7.2) wie auch im Betonbau in Form von Sockelfundamenten und dem Schließen des Daches mit Beton-Fertigteilen ausgeschrieben.
Gründung der Rohrtrassen:
Erstellen der Gründung der Stützenfundamente zur Aufnahme der 3 Rohrleitungstrassen der Verfahrenstechnik einschließlich Erdarbeiten, Einbringen der GEWI-Pfähle (Verpresspfähle) und Erstellung der Fundamente.
E-Raum-Erweiterung 3UMA:
Die E-Raum-Erweiterung am Maschinenhaus 3UMA beinhaltet die Tiefbauarbeiten, die Erstellung des umlaufenden Streifenfundaments und der Bodenplatte etc. Die
E-Raumerweiterung wird in Leichtbauweise darauf erstellt. Zudem wird ein Durchbruch für einen Übergang zum bestehenden E-Raum erstellt.
Einhausung der Rauchgas-Kondensation Linie 3 (3UEB):
Bei der Einhausung der Rauchgas-Kondensation Linie 3 am Brennstoffbunker 3UEB ist auch die Straßenumverlegung vor dem Heizöltank 0UEJ enthalten. Für die Einhausung wird unter anderem eine Pfahlgründung, Fundamente, Sohlplatte benötigt. Zudem erhält die Einhausung nördlich eine Betonwand als Anfahrschutz. Im Rahmen der Straßenanpassungsmaßnahmen wird eine Wand mit Anfahrschutzfunktion vor dem Tank errichtet. Diese wird voraussichtlich eine Rückverankerung im Erdreich erhalten. Im Bereich der Einhausung und der neuen Mauer muss das Gelände angearbeitet werden.
Vor den Erdarbeiten sind noch Medien der unterirdischen Wirtschaft umzuverlegen. Anpassungen Pförtner- und Waagegebäude (0UYE):
Die Anpassungen Pförtner- und Waagegebäude 0UYE beziehen sich überwiegend auf Schlosserarbeiten, jedoch ist im Bereich des überdachten Pförtnergebäudes für die Erstellung der GEWI-Pfähle und der Rohrbrückensockel der beschränkte Arbeitsbereich zu beachten.
EFRE-Hamburg
Erweiterter Rohbau (VE 7.2)
Hamburg
Zur Vergabeeinheit 7.2 gehören die folgenden Bereiche:
Zu den Arbeiten beim 0ULF gehören sämtliche Stahlbau- und Schlosserarbeiten, wie Beispielsweise die Stahlkonstruktion der Außentreppe, die Gitterrostebene in den E-Räumen, ein Schwerlastgitterrost sowie Geländer, Steigleitern usw. Weitere Arbeiten sind die Fassade mit Unterkonstruktion und Pfostenriegelkonstruktion, Wetterschutzgittern und Fenstern, die Dacheindeckung einschließlich extensiver Dachbegrünung und Multifunktionslüfter. Im Innenbereich beinhaltet diese VE beispielsweise auch Türen.
Anpassungen Rauchgaskondensation Linie 1 und 2 Gebäude 0UVT:
Anpassungen bei der Rauchgaskondensation Linie 1 und 2 in bestehender Rauchgasreinigung 0UVT. In diesem Gebäude werden Anpassungen beim Stahlbau und bei der Dacheindeckung vorgenommen. Zuvor muss ein Lüfterelement abgebaut werden, welches später wieder eingebaut wird. Im Innenbereich werden Bühnen, Stahlträger sowie Kranbalken gemäß den Erfordernissen der Verfahrenstechnik angepasst und ergänzt.
Rohrtrassen – Stützen:
Als Unterkonstruktion für die Fernwärmewasserleitungen der Verfahrenstechnik werden Stützen mit Auslegern auf den zuvor von VE 7.1 erstellten Betonfundamenten erstellt.
E-Raum-Erweiterung 3UMA:
Die E-Raum-Erweiterung am Maschinenhaus 3UMA beinhaltet die Stahlkonstruktion zur Aufnahme der gedämmten Alutrapezblechfassade und -decke. Zudem gehören die Innen- und außenliegenden Stahltreppen mit Bühne sowie Türen zu dieser VE.
Dachöffnung wegen Austausch der Turbine 3UMA:
Im Rahmen der Austauschs der Turbine 3 im Maschinenhaus 3UMA muss das Dach des Gebäudes erst geöffnet und im Anschluss wieder geschlossen werden, da es sich beim dach um eine Stahlkonstruktion handelt. Hier sind sämtliche Dachanschlussarbeiten beinhaltet. Zudem müssen in der Fassade u. a. Anpassungen im Bereich der Abdampfleitung erfolgen.
Aufständerung Trafo-Container Saugzuggebläse Linie 1 und 2:
Um die E-Container an der Position des ehemaligen Einspritzkühlers zu platzieren, werden die beiden Gehäuse des Einspritzkühlers sowie Teilbereiche der ehemaligen
Rauchgaskanäle zurück gebaut, eingekürzt und ergänzt. Im Rahmen der Erstellung eines Auflagers für den E-Container werden Stahlbau und Bühnen angepasst und ergänzt. Die Eingekürzten Rauchgaskanäle werden mit Stahltüren ausgestattet.
Einhausung der Rauchgas-Kondensation Linie 3 (3UEB):
Die Rauchgaskondensation der Linie 3 erhält bauseits eine Unter- und Rahmenkonstruktion in Stahlbauweise zur Aufnahme der verfahrenstechnischen Bauteile.
Ebenerdig ergibt sich aus einer Einhausung mit Stahlkassetten mit eingelegter Mineralwolldämmung zur Frostsicherung der dortigen Medien der Verfahrenstechnik ein
Raum. Die Stahlkonstruktion beinhaltet u. a. diverse Gitterrostbühnen, Steigleitern, Geländer sowie eine Stahlaußentreppe. Zudem sind 2 Stahlblechaußentüren vorgesehen.
Anpassungen Pförtner- und Waagegebäude (0UYE):
Die Anpassungen am Pförtner- und Waagegebäude 0UYE beinhalten die Schlosserarbeiten zur Anpassung der seitlichen Trapezblechfassade im Bereich der Aufgeständerten Fernwärmewasserleitungen.
EFRE-Hamburg
Ausbau (VE 7.3)
Hamburg
Zur Vergabeeinheit 7.3 gehören die folgenden Bereiche:
Neues Betriebsgebäude 0ULF:
Zu den Arbeiten im Betriebsgebäude gehören u.a. die Einbringung des Estrichs, des WHG-Bodenabdichtungsystems, Brandschottungen sowie Malerarbeiten (beispielsweise Farbanstrich Wände und Decken, Bautenschutz).
Rohrtrassenstützen:
Die Rohrtrassenstützen erhalten einen Farbanstrich.
E-Raum-Erweiterung 3UMA:
Die E-Raum-Erweiterung am Maschinenhaus 3UMA beinhaltet u.a. Brandschottungen zum Bestand, Malerarbeiten sowie eine Verkleidung des Innenraums mit Brandschutzplatten.
Einhausung der Rauchgas-Kondensation Linie 3 (3UEB):
Bei der Einhausung der Rauchgas-Kondensation Linie 3 am Brennstoffbunker 3UEB sind folgende Arbeiten u. a. enthalten: Brandschottungen zum Bestand sowie Malerarbeiten und Bautenschutz an der Betonaußenwand.
EFRE-Hamburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bieter die nachfolgend genannten
Erklärungen und Nachweise für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird, vorzulegen. Falls ein Bieter für mehrere Lose anbietet, sind die Nachweise also mehrfach hochzuladen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
— Nachweis der Berufsqualifikation des Bieters sowie seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder durch andere geeignete Dokumente. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
— Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters (wenn zutreffend).
— Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen (insbesondere nach §§ 123, 124 GWB; auf dem vorgegebenen Vordruck „A10 Eigenerklaeärungen zum Angebot“).
— Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu weiteren landesrechtlichen Anforderungen (auf dem vorgegebenen Vordruck „A10 Eigenerklaerungen zum Angebot“).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben die Bieter – jeweils losbezogen – die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Falls ein Bieter für mehrere Lose anbietet, sind die Nachweise mehrfach hochzuladen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
— Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters für die letzten 5 Abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss in jedem Jahr mindestens folgende Höhe betragen (Mindestanforderung):
—— Bei VE 7.1 6,0 Mio. EUR;
—— Bei VE 7.2 1,5 Mio. EUR;
—— Bei VE 7.3 1,0 Mio. EUR.
Für Bietergemeinschaften gilt, dass der kumulierte Umsatz aller Mitglieder die vorstehende Mindestanforderung erfüllen muss. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
— Bonitätsnachweis durch Bankenerklärung mit Angaben über Zahlungsverhalten und Kreditrahmen sowie eine Kurzdarstellung der Aktiva/Passiva des Unternehmens.
— Nachweis des Bestehens einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes; im Falle der Auftragserteilung gelten die – u. U. weitergehenden – Anforderungen gemäß § 18 des Vertrages, d. h. der AN hat ggf. seinen Versicherungsschutz anzupassen bzw. zu erhöhen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter die Nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise, sofern nicht anders angegeben, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.
Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter – jeweils losbezogen – möglichst viele Referenzen über Aufträge, die dem hier Ausgeschriebenen Auftrag (Los) vergleichbar sind, vorzulegen. Die eingereichten Referenzen sollten – jeweils losbezogen – die hier ausgeschriebenen Leistungen der
Planung, Fertigung und Montage der vorstehend genannten Teilanlagen in ihrer Gesamtschau abdecken.
Dabei hat die Darstellung der Referenzaufträge jeweils mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
— den Projekttitel;
— den Auftraggeber mit Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit;
— den Planungs- und Abwicklungszeitraum;
— eine kurze Gesamtprojektbeschreibung;
— eine Beschreibung des erbrachten Leistungsumfanges;
— eine Darstellung zur Kundenzufriedenheit.
Für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit durch Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung gilt darüber hinaus – jeweils losbezogen – folgende Mindestanforderung, die der Bieter – bei Bietergemeinschaften die Bietergemeinschaft insgesamt – zu erfüllen hat, anderenfalls ein Ausschluss vom Wettbewerb erfolgt:
Es ist – jeweils losbezogen – mindestens eine Referenz zu vergleichbaren Projekten aus den vergangenen 3 Jahren (seit 1.1.2018) zu benennen; maßgeblich ist der
Zeitpunkt der Abnahme der Bauvorhaben.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Zertifikate und Fachkundenachweise:
Für den Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zudem – losbezogen differenziert – nachfolgend genannte Zertifikate/Bescheinigungen
Mit seinem Angebot einzureichen:
VE 7.1 Tief- und Rohbau:
— Nachweis über das Bestehen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (z. B. SCC oder vergleichbar).
— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar).
VE 7.2 – Erweiterter Rohbau:
— Nachweis über das Bestehen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (z. B. SCC oder vergleichbar).
— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar).
— Schweißzertifikat gemäß EN 1090-2:2008+A1.
— Zertifikat zur Bestätigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle gemäß EN 1090-1:2009+A1:2011.
VE 7.3 Ausbau:
— Nachweis über das Bestehen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (z. B. SCC oder vergleichbar).
— Nachweise/Zertifikate über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar).
— Nachweis über die Eigenschaft als Fachbetrieb nach § 19I WHG.
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen grundsätzlich nur diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Nachweis bzw. das jeweilige Zertifikat verfügen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft.
Hiervon ausgenommen ist der Nachweis/das Zertifikat über das Bestehen des Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 (oder vergleichbar) gemäß dem jeweils zweiten Spiegelpunkt, über das jedes Mitglied der Bietergemeinschaft verfügen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zum Angebotswettbewerb zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Sie haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen. Diese hat im Einzelnen folgende Angaben bzw. Erklärungen zu enthalten:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft unter Angabe jeweils der vollständigen Firmierung, der Anschrift und der vertretungsberechtigten Personen;
— Bezeichnung und Bevollmächtigung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, das diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— Erklärung, dass im Auftragsfalle die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft stattfinden wird,
— Erklärung, dass die Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und zwar auch über eine etwaige Auflösung der
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus;
— Beschreibung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und der Gründe und Motive für den Zusammenschluss.
Für die Bietergemeinschaftserklärung ist der auf der Vergabeplattform vorgegebene Vordruck „A07 Erklaerung Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Beschreibung der Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hat verbal in einem gesonderten Dokument zu erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bietergemeinschaft zu verlangen.
Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder die unter Abschnitt III.1) geforderten Nachweise vorzulegen und Erklärungen abzugeben, soweit dort nichts anderes bestimmt ist.
Ein Ausschluss der Bietergemeinschaft erfolgt, wenn die Bietergemeinschaft in ihrer Gesamtheit die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
Für geforderte Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 6 EU Abs. 1 VOB/A, sofern und soweit diese die geforderten Eigenerklärungen umfasst/enthält.
Im Übrigen beurteilt der Auftraggeber die Eignung der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung in der Gesamtschau der durch die vorgelegten Nachweise und Erklärungen zum Ausdruck kommenden Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Das Vorliegen von Ausschlussgründen wird hingegen individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft; gegen kein Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe bestehen.
Postanschrift: Neunfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. Nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Bullerdeich 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland