Verg.-Nr. 90 – Hubschrauberlandeplatz (GU) Referenznummer der Bekanntmachung: 90
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friesenstraße 11
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 90 – Hubschrauberlandeplatz (GU)
Der geplante Hubschrauber-Dachlandeplatz wird als erhöhte Plattform oberhalb der Flachdachkonstruktion des Neubaus Gebäude F1 errichtet, der zurzeti baulich realisiert wird und sich zurzeti im Rohbau befindet.
Die tragende Konstruktion der Plattform ist als Stahlkonstruktion zu planen.
Die Maßnahme Ersatzneubau 2-3. BA mit den Gebäudeteilen F1 und G liegt in dem südöstlichen Bereich der Liegenschaft des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) in Neumünster. Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt über die Straße Sachsenring. Der Gebäudeteil F1 wird fast allseitig von Gebäuden umschlossen. Der Gebäudeteil F1 grenzt direkt an Bestandsgebäudeteile in denen der Krankenhausbetrieb weiterläuft. In den Randbereichen der Baustelle ist daher mit besonderer Umsicht zu agieren. Der Gebäudeteil G wird als kompletter Neubau auf einer vorhandenen Freifläche ausgeführt und über F1angeschlossen.
24534 Neumünster, Holstein
Friedrich-Ebert-Krankenhaus GmbH
Friesenstraße 11
— aufgeständerte Stahlkonstruktion ca. 4,00 m hoch;
— Höchstabflugmasse 12,0 t;
— Landefläche ist rund Ø 30,50 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 90 – Hubschrauberlandeplatz (GU)
Postanschrift: Th.-Billroth-Str. 7
Ort: Völkermarkt
NUTS-Code: AT211 Klagenfurt-Villach
Postleitzahl: 9100
Land: Österreich
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).