Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: vkta/kr/20-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vkta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen in 2 Losen
Verbrennen von schwachradioaktiven Abfällen in 2 Losen
Der nachstehende Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.
Verbrennung von radioaktiven Abfällen außer Graphitblöcken
Muss vom Auftragnehmer festgelegt werden.
DEUTSCHLAND
Verbrennung von radioaktiven Abfällen außer Graphitblöcken
Der Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.
Umpacken von radioaktiven Abfällen
Verbrennung von Graphitblöcken
Muss vom Auftragnehmer festgelegt werden.
DEUTSCHLAND
Verbrennung von Graphitblöcken
Der Erfüllungsort kann erst nach erfolgtem Zuschlag vom Auftragnehmer festgelegt werden.
Umpacken und portionieren der Graphitblöcke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Erklärung gleichen Inhalts (eingescannt als pdf),
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie ausreichend). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
4) Umsätze in den letzten 3 Jahren.
3) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die vergleichbar mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1-4) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierung – AVPQ (nur, wenn die dort hinterlegten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind).
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.