Grünflächenpflege in Markkleeberg Referenznummer der Bekanntmachung: 017-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markkleeberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünflächenpflege in Markkleeberg
Grünflächenpflege.
Markkleeberg-Ost, Wachau, Auenhain
Markkleeberg
Grünflächenpflege für das Stadtgebiet Markkleeberg (Lose: Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien der Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich widerspricht. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Die Verlängerung durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die eine Kündigung des Vertrages nach VOL rechtfertigen würden.
Von insgesamt 4 zur Grünflächenpflege ausgeschriebenen Stadtteilen/Gebieten (Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg), werden nur 2 Gebiete an den gleichen Bieter vergeben. Der Grund dafür ist das umfangreiche Auftragsvolumen (Flächengröße) und die Verteilung der Kapazitäten. Wenn ein Bieter für mehr als zwei Gebiete den Zuschlag erhalten würde, werden die Aufträge nach Rangfolge der Auftragssummen (Euro) vergeben.
Markkleeberg-Mitte
Markkleeberg
Grünflächenpflege für das Stadtgebiet Markkleeberg (Lose: Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien der Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich widerspricht. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Die Verlängerung durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die eine Kündigung des Vertrages nach VOL rechtfertigen würden.
Von insgesamt 4 zur Grünflächenpflege ausgeschriebenen Stadtteilen/Gebieten (Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg), werden nur zwei Gebiete an den gleichen Bieter vergeben. Der Grund dafür ist das umfangreiche Auftragsvolumen (Flächengröße) und die Verteilung der Kapazitäten. Wenn ein Bieter für mehr als zwei Gebiete den Zuschlag erhalten würde, werden die Aufträge nach Rangfolge der Auftragssummen (Euro) vergeben.
Markkleeberg-West
Markkleeberg
Grünflächenpflege für das Stadtgebiet Markkleeberg (Lose: Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien der Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich widerspricht. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Die Verlängerung durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die eine Kündigung des Vertrages nach VOL rechtfertigen würden.
Von insgesamt 4 zur Grünflächenpflege ausgeschriebenen Stadtteilen/Gebieten (Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg), werden nur zwei Gebiete an den gleichen Bieter vergeben. Der Grund dafür ist das umfangreiche Auftragsvolumen (Flächengröße) und die Verteilung der Kapazitäten. Wenn ein Bieter für mehr als zwei Gebiete den Zuschlag erhalten würde, werden die Aufträge nach Rangfolge der Auftragssummen (Euro) vergeben.
Markkleeberg Eulenberg
Markkleeberg
Grünflächenpflege für das Stadtgebiet Markkleeberg (Lose: Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien der Verlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich widerspricht. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre. Die Verlängerung durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, die eine Kündigung des Vertrages nach VOL rechtfertigen würden.
Von insgesamt 4 zur Grünflächenpflege ausgeschriebenen Stadtteilen/Gebieten (Ost-Wachau-Auenhain, Mitte, West, Eulenberg), werden nur zwei Gebiete an den gleichen Bieter vergeben. Der Grund dafür ist das umfangreiche Auftragsvolumen (Flächengröße) und die Verteilung der Kapazitäten. Wenn ein Bieter für mehr als zwei Gebiete den Zuschlag erhalten würde, werden die Aufträge nach Rangfolge der Auftragssummen (Euro) vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben, Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, Geräteliste, von allen Akku-Geräten, die für den Auftrag laut LV eingesetzt werden, Abschluß eines Garten-/Landschaftsbauers
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.