Autoflex maX Imaging Bundle inkl. Wartungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bautzner Landstrasse 400
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Autoflex maX Imaging Bundle inkl. Wartungsvertrag
Lieferung und Installation eines autoflex maX Imaging Bundle inkl. Wartungsvertrag für die Entwicklung von Theranostika für die Bildgebung und Therapie von SARS-CoV-2-infizierten Patienten sowie Nanosensoren für die Diagnostik.
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Im Rahmen des von der Sächsischen Aufbaubank geförderten Vorhabens „COVID-19 - Immuntheranostik zur Therapie, Bildgebung und Schnelldiagnostik von Viruserkrankungen“ soll ein Gerät, mit welchem linearen MALDI Untersuchungen und mit dem gleichzeitig eine Art Massenspektrometrie gemacht werden kann, mit folgenden Anforderungen beschafft werden:
a) Arbeitsleistung von min. 2000 Hz,
b) Hohe Lebensdauer (min. 3,5 x 10^9 Schüsse),
c) Laserleistung von min. 100 μJ,
d) Nutzung/Anwendung eines Verfahrens mit anschließender Koregistrierung von massenspektrometrischen Daten und hochauflösenden optischen Daten,
e) Ausstattung mit AnchorChip Technologie.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Axiale Maldi Systeme würden für den angestrebten Zweck nicht in Frage kommen. Somit bleibt nach unserer Marktanalyse als einziges mögliches alternatives System ein Gerät einer anderen Firma übrig.
Dieses Gerät wurde seit mehr als 10 Jahren technisch nicht weiterentwickelt. Ein Hauptschwachpunkt des Gerätes des Alternativherstellers sehen wir in dem verbauten Laser. Der Stickstofflaser des Alternativgerätes arbeitet mit nur 50 Hz (zum Vergleich Bruker 2 000 Hz), hat eine deutlich geringere Lebensdauer von etwa 6 x 10^7 Schüssen (Bruker 3,5 x 10^9). Es fehlt dem Alternativgerät die Möglichkeit zur schnellen Selbstreinigung (notwendig für unsere geplante Anwendung mit hohem Probendurchsatz), ebenso wie ein modulierbares Beam-Profil. Damit ist das Alternativgerät völlig ungeeignet für Imaging Experimente, weil zu langsam, zu unflexibel und zu schwach.
Zur Laserleistung macht der Alternativhersteller erst gar keine Angaben, Bruker operiert mit 100 μJ. Dies ist für Top Down Experimente und zur Untersuchung intakter Proteine unabdingbar.
Besonders hervorzuheben ist noch der folgende Punkt im Hinblick auf die geplante Imaging Anwendung: Das Verfahren mit anschließender Koregistrierung von massenspektrometrischen Daten und hochauflösenden optischen Daten (heißt Überlagerung von MS-Analyse und mikroskopischem Bild) ist patentrechtlich (DE[removed]B4) geschützt und darf ausschließlich von der Firma Bruker angeboten werden. Die patentierte AnchorChip Technologie (PatentDE197/54978C1, DE199/23761C1) bewirkt eine Ankonzentrierung der Probe auf dem Spot (mehr Empfindlichkeit) und verhindert Kreuzkontaminationen (überlagernde Signale). Die hydrophoben MALDI-Probenträger mit hydrophilisierter Spotoberfläche im Mikrotiterplattenformat können mit bis zu 1 536 Spots angeboten werden. Auch dies kann nur das Bruker Gerät. Für unsere angestrebten Arbeiten sind wir auf diese Bruker AnchorChip Technologie angewiesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation eines autoflex maX Imaging Bundle inkl. Wartungsvertrag
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland