Komplettsanierung des Bestandsgebäudes Riebeckstraße 50 und Kapazitätserhöhung des Standortes zur 5-zügigen Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: GS_Riebeckstr50_M
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Prager Straße 126 - 128 (Haus B)
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettsanierung des Bestandsgebäudes Riebeckstraße 50 und Kapazitätserhöhung des Standortes zur 5-zügigen Grundschule
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeckstraße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf 4 Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.7.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbar- keitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m2 und einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1 915 m2, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus 3 Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Die STEG Stadtentwicklung GmbH
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Projektleitung Frau Corina Tischer