Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-11 Trockenbau Referenznummer der Bekanntmachung: QGS-EU-2020-011.0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-11 Trockenbau
Einbau von Gipskartonelementen für den Neubau, Altbau und die Turnhalle der Questenberg Grundschule in Meißen.
Meißen
DEUTSCHLAND
— Bauteil A, Altbau: Vorsatzschalen, Unterdecken, Dachschrägenbekleidung, Montagedecken, Deckensegel, Trockenboden, Raum-in Raum System;
— Bauteil B, Neubau Schulgebäude: Vorsatzschalen, Einfachständerwände mit/ohne Brandschutz, Installationswände, montagedecken, Akustikdecken;
— Bauteil C, Neubau Schulgebäude: Vorsatzschalen, Einfachständerwände ohne Brandschutz, Installationswände, Montagedecken, Akustikdecke.
EFRE Gebiet Entwicklungsgebiet Meißen-West/Altstadt, Antrags-Nr. 100259340
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Sanierung der Questenberg Grundschule Meißen, VE-11 Trockenbau
Postanschrift: Hainichener Straße 15
Ort: Döbeln
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 04720
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.