Wartungs-/Instandsetzungsleistungen an Aufzugsanlagen der LWB mbH in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2020-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs-/Instandsetzungsleistungen an Aufzugsanlagen der LWB mbH in 2 Losen
Inspektionen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Aufzugsanlagen der LWB mbH in 2 Losen.
Los 1 Wartungs-u. Instandsetzungsarbeiten an Aufzugsanlagen
Stadtgebiet von Leipzig
(Teil)Los 1 beinhaltet Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an 57 Aufzugsanlagen, welche sich in verschiedenen Gebäudetypen im Stadtgebiet Leipzig befinden. Sie haben unterschiedliche Anlagenspezifikationen:
— von verschiedenen europäischen Herstellern, überwiegend von KONE;
— Baujahre 1994 - 2008;
— Antriebsarten überwiegend Treibscheibenseil- und Hydraulikantriebe, gerinfügige Sonderantriebe;
— bedienen zwischen 2 und 16 Haltestellen, Förderhöhen von 1 m - 42 m;
— Fahrgeschwindigkeiten zwischen 0,15 m/s und 1 m/s.
Der Bieter muss über eine ständig besetzte und erreichbare Stelle für die Notrufweiterleitung (auf GSM-Basis) verfügen, um im Bedarfsfall die Notbefreiung von Personen übernehmen zu können.
Laufzeit des Vertrages ist eine Festlaufzeit. Danach kann sich der Vertrag einmalig um 2 weitere Jahre verlängern, wenn er durch den Auftraggeber nicht schriftlich vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Spätestens zum 31.12.2025 endet der Vertrag autonatisch.
Für die Leistungen des Loses 1 sind 2 Leistungspakete definiert.
Paket 1: Inspektion u. Wartung der Anlagen sowie Entstörungsleistungen u. Instandsetzung (Reparatur bzw. Austausch) eines definierten Umfangs an Bauteilen. Dieses Paket deckt die grundlegenden Arbeiten an den Aufzugsanalgen ab.
Paket 2: kann durch den Auftraggeber auf der Basis des Vertrages und bezogen auf die konkrete Aufzugsanlage optional beauftragt werden. Es beinhaltet den Umfang des Leistungspaketes 1 sowie zusätzlich die Reparatur bzw. den Austausch weiterer definierter Bauteile. Leistungspaket 2 ersetzt – wenn die Option durch den Auftraggeber in Anspruch genommen wird – das Leistungspaket 1 für die betreffende Aufzugsanlage.
Erläuterung zur Bewertung der Angebote nach dem Zuschlagskriterium Preis:
Der Auftraggeber kann vertragsgemäß je Anlage zu Leistungspaket 2 optieren.
Diese Optionsmöglichkeit hat preisliche Auswirkungen, die im Angebotspreis der Bieter nach Möglichkeit ihren Niederschlag finden sollen. Ob und für welche Aufzugsanlagen der Auftraggeber zu Leistungspaket 2 optieren wird, ist kaum planbar. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dieser Leistungsgestaltung schätzt der Auftraggeber einen Austausch Leistungspaket 1 gegen Leistungspaket 2 für 25 % der Anlagen ein. Deshalb kommen 75 % der Gesamtangebotssumme aus den kalkulierten Leistungspaketen 1 (Pauschalen I) sowie 25 % der Gesamtangebotssumme aus den kalkulierten Leistungspaketen 2 (Pauschalen II) zur Wertung (vergleiche LV Los 1, dort Anlage 3 Kostenangebot). Auf Grund der Einschätzung durch den Auftraggeber stellt der letztliche Gesamtangebotspreis eines Bieters einen fiktiven Wert dar. der weder zugesichert noch vertraglich vereinbart wird. Er dient lediglich der Vergleichbarkeit der Angebote und damit ihrer Wertung.
Los 2 Wartungs- u. Instandsetzungsarbeiten an Aufzugsanlagen
Stadtgebiet von Leipzig
(Teil)Los 2 beinhaltet Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an 59 Aufzugsanlagen, welche sich in verschiedenen Gebäudetypen im Stadtgebiet Leipzig befinden. Sie haben unterschiedliche Anlagenspezifikationen:
— von verschiedenen europäischen Herstellern, überwiegend von Thyssen/Krupp;
— Baujahre 1992 - 2006;
— Antriebsarten überwiegend Treibscheibenseil- und Hydraulikantriebe, gerinfügige Sonderantriebe;
— bedienen zwischen 2 und 10 Haltestellen, Förderhöhen von 2 m - 38 m;
— Fahrgeschwindigkeiten zwischen 0,15 m/s und 1 m/s.
Der Bieter muss über eine ständig besetzte und erreichbare Stelle für die Notrufweiterleitung (auf GSM-Basis) verfügen, um im Bedarfsfall die Notbefreiung von Personen übernehmen zu können.
Laufzeit des Vertrages ist eine Festlaufzeit. Danach kann sich der Vertrag einmalig um 2 weitere Jahre verlängern, wenn er durch den Auftraggeber nicht schriftlich vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Spätestens zum 31.12.2025 endet der Vertrag autonatisch.
Für die Leistungen des Loses 2 sind 2 Leistungspakete definiert.
Paket 1: Inspektion u. Wartung der Anlagen sowie Entstörungsleistungen u. Instandsetzung (Reparatur bzw. Austausch) eines definierten Umfangs an Bauteilen. Dieses Paket deckt die grundlegenden Arbeiten an den Aufzugsanalgen ab.
Paket 2: kann durch den Auftraggeber auf der Basis des Vertrages und bezogen auf die konkrete Aufzugsanlage optional beauftragt werden. Es beinhaltet den Umfang des Leistungspaketes 1 sowie zusätzlich die Reparatur bzw. den Austausch weiterer definierter Bauteile. Leistungspaket 2 ersetzt – wenn die Option durch den Auftraggeber in Anspruch genommen wird – das Leistungspaket 1 für die betreffende Aufzugsanlage.
Erläuterung zur Bewertung der Angebote nach dem Zuschlagskriterium Preis:
Der Auftraggeber kann vertragsgemäß je Anlage zu Leistungspaket 2 optieren.
Diese Optionsmöglichkeit hat preisliche Auswirkungen, die im Angebotspreis der Bieter nach Möglichkeit ihren Nierderschlag finden sollen. Ob und für welche Aufzugsanlagen der Auftraggeber zu Leistungspaket 2 optieren wird, ist kaum planbar. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dieser Leistungsgestaltung schätzt der Auftraggeber einen Austausch Leistungspaket 1 gegen Leistungspaket 2 für 25 % der Anlagen ein. Deshalb kommen 75 % der Gesamtangebotssumme aus den kalkulierten Leistungspaketen 1 (Pauschalen I) sowie 25 % der Gesamtangebotssumme aus den kalkulierten Leistungspaketen 2 (Pauschalen II) zur Wertung (vergleiche LV Los 1, dort Anlage 3 Kostenangebot). Auf Grund der Einschätzung durch den Auftraggeber stellt der letztliche Gesamtangebotspreis eines Bieters einen fiktiven Wert dar. der weder zugesichert noch vertraglich vereinbart wird. Er dient lediglich der Vergleichbarkeit der Angebote und damit ihrer Wertung!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind – soweit vorhanden – die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist;
— Eigenerklärung zur Fachkunde;
— Eigenerklärung über eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder in vergleichbarer Einrichtung;
— Eigenerklärung, dass nachweilich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
— im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitgleid einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von den Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen dritter Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten ebenso für Ziffern III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind – soweit vorhanden – die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens;
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation insoweit.
a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
b) ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
c) dass sich das Untrnehmen nicht in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung bezüglich der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit das Untrnehmen beitragspflichtig ist.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind – soweit vorhanden – die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung über erbrachte Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind; Benennung der Auftraggeber und Ansprechpartner mit Kontaktdaten;
— Eigenerklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Der Auftraggeber fordert, dass dem Bieter für die Ausführung der Leistungen mindestens 8 gewerbliche Arbeitnehmer, die die ausgeschriebenen Leistungen ausführen können, zur Verfügung stehen. Dies ist ein MIndestkriterium. Bei Nichterfüllung wird das Angebot ausgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nachdem, ob der abgeschlossene Vertrag zum Ende der Festlaufzeit 31.12.2023 endet oder für 2 weitere Jahre verlängert wird, werden weitere Bekanntmachungen ca. 2. Jahreshälfte 2023 bzw. 2025 erfolgen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.