Kassen- und Aufsichtsdienste bei den Sehenswerten Drei Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: 09573
Ort: Augustusburg/Sachsen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09573
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-sehenswerten-drei.de
Postanschrift: Mügelner Str. 40, Haus G
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassen- und Aufsichtsdienste bei den Sehenswerten Drei
Sicherheitsdienstleistungen für den Aufsichts- und Kassendienst auf Schloss Augustusburg, Burg Scharfenstein und Schloss und Park Lichtenwalde.
Augustusburg
DEUTSCHLAND
Sicherheitsdienstleistungen für den Aufsichts- und Kassendienst auf Schloss Augustusburg, Burg Scharfenstein und Schloss und Park Lichtenwalde.
Option jährlicher Verlängerungen, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 31.07. des laufenden Jahres diesen Vertrag kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat mittels eingeschrieben Brief zu erfolgen.
Das Vertragsverhältnis endet jedoch ohne dass es einer Kündigung bedarf durch Zeitablauf spätestens am 31.1.2026.
Option jährlicher Verlängerungen, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 31.07. des laufenden Jahres diesen Vertrag kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat mittels eingeschrieben Brief zu erfolgen.
Das Vertragsverhältnis endet jedoch ohne dass es einer Kündigung bedarf durch Zeitablauf spätestens am 31.1.2026.
Es gelten die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts,
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich,
3. Gewerbeerlaubnis nach §34a GewO.
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
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4. Benennung von mindestens 3 Referenzobjekten vergleichbarer Leistungen in Museen und Dauerausstellungen die mehr als 20 000 Besucher pro Jahr zählen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner) der letzten 3 Jahre,
5. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-4 sofern dieser Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ),
6. Bereitschaft innerhalb eines halben Jahres eine gültige Service- Zertifizierung entsprechend des Siegels „ServiceQualität Deutschland“ bzw. „European Hospitality Quality“ mindestens eines im Objekt eingesetzten Mitarbeiters als Servicecoach (Mindestqualifizierung) zu absolvieren,
7. Folgende Mindest-Haftpflichtversicherungssummen werden zu Grunde gelegt und sind nachweislich durch den Bieter zu dokumentieren bzw. die Bereitschaftserklärung der Versicherung des Bieters zur Erhöhung bzw. zum Abschluss vorzulegen:
Versicherungssummen in Euro:
— mind. 1 000 000 Sach- und Personenschäden;
— mind. 250 000 Schlüssel- und Transponderverlust;
— mind. 8 000 000 Abhandenkommen bewachter Sachen und reiner Vermögensschäden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3)Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.