Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Digitales Geländemodell und Digitales Oberflächenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/421
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Olbrichtplatz 3
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geosn.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Digitales Geländemodell und Digitales Oberflächenmodell
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (2 Lose: Plauen und Zwickau).
Plauen
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Plauen, 1 454 km2).
Zwickau
Dresden, DE
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Plauen, 1 721 km2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Plauen
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwickau
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Verfahren vor der Vergabekammmer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
— soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt un-berührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.