ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Baustufe: ESTW Regis-Breitingen und ESTW Altenburg, Option ESTW Neukieritzsch, Planungsleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: TEI-SO-A-415/12/354292
Postanschrift: Ammonstraße 8
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Baustufe: ESTW Regis-Breitingen und ESTW Altenburg, Option ESTW Neukieritzsch, Planungsleistungen
ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Baustufe: ESTW Regis-Breitingen und ESTW Altenburg, Option ESTW Neukieritzsch
Altenburger Land
ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Baustufe: ESTW Regis-Breitingen und ESTW Altenburg, Option ESTW Neukieritzsch.
Planungsleistungen u. a. für Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke, technische Streckenausrüstung, Umweltplanung, Vermessungsleistungen einschl. Gesamtkoordination.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Baustufe: ESTW Regis-Breitingen und ESTW Altenburg, Option ESTW Neukieritzsch, Planungsleistungen
Postanschrift: Wiener Straße 114/116
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Postanschrift: Domagkstraße 1a
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Baustufe: ESTW Regis-Breitingen und ESTW Altenburg, Option ESTW Neukieritzsch.
Planunsleistungen u. a. für Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke, technische Streckenausrüstung, Umweltplanung, Vermessungsleistungen einschl. Gesamtkoordination.
Postanschrift: Wiener Straße 114/116
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Postanschrift: Domagkstraße 1a
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
(166) ESTW Altenburg, Umplanung Oberleitungsanlagen
Der AN ist im Rahmen des Hauptvertrags mit der Planung der Entwurfs- und Ausschreibungsplanung für alle im HV vereinbarten Anlagen beauftragt. Darunter war auch die Planung der Oberleitungsanlagen. Im Rahmen der Mitzeichnung der Entwurfsplanung im Projektabschnitt ESTW Altenburg wurden seitens des Vertriebes die Herstellung zusätzlicher Gleise und Herauslösen von Gleisen aus einer Schaltgruppe im Bahnhof gefordert.
Für die geforderten Änderungen waren Abstimmungen zu führen sowie die Planung anzupassen. Diese Planungen sind Gegenstand der vorliegenden Änderung. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die zusätzlichen Planungsinhalte unmittelbar in die beauftragten Planungsteile wirken, die bereits in der Planung und Trassierung enthalten sind. Es besteht die Gefahr, dass Widersprüche einfließen. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen. Im Falle einer Einarbeitung von fremden Planungen in die Planung entsteht ein enormer Bedarf an Wiederholungen. Die Grundlagen würden doppelt ermittelt und auch vergütet werden müssen. Ein zusätzlicher AN würde durch den zeitliche Aufwand den Abschluss der Planung verzögern und die Baumaßnahme terminlich und bautechnologisch nicht mehr ermöglichen, wodurch erhebliche Folgekosten entstehen.