BHKW Posener Straße – Anlagenbau inkl. EMSR Referenznummer der Bekanntmachung: R 3971/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
BHKW Posener Straße – Anlagenbau inkl. EMSR
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die erforderliche, vollständige Anlagen-/EMSR-/Automatisierungs- und Visualisierungstechnik für die Lieferung und Montage von 2 neuen Wärmespeichern, 2 neuen Brennern und einem neuen Kessel inkl. Brenner sowie der Integration in die vorhandene Anlagen Infrastruktur (i.W. Steuerung, Hydraulik, Brennstoffversorgung, Abgasanlage).
Installation eines Tischkühlers, Demontage der Heizölleitungen und die Anpassung der Bestandsautomatisierung im Hinblick auf die Verbundfahrweise sind ebenfalls Bestandteile dieser Ausschreibung.
Stadtwerke Lübeck gmbH
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Die Stadtwerke Lübeck GmbH betreiben das BHKW „Posener Straße".
Dieses BHKW ist mit drei 10 MW Kesseln ausgerüstet. Außerdem ist ein 2 MWel Modul mit einem 50 m³ Wärmespeicher verbaut. Die gesamte Feuerungswärmeleistung ist mittels Summenschaltung auf maximal 20 MWth. begrenzt. Die Anlage wird mit maximal 110o C VL Temperatur betrieben.
Ziel sind die umfangreichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen für die Wärmespeicher-, Kessel- und Brennererneuerung, Abgasleitungen, Steuerung, Hydraulik, EMSR (Visualisierung und Automatisierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BHKW Posener Straße – Anlagenbau inkl. EMSR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projektnummer beim Auftraggeber: R 3971/20
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYD3JR
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.