WIE 891 Erdbau und Wasserhaltung 31900268OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Passarge-Straße 2
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebecker-bauverein.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
WIE 891 Erdbau und Wasserhaltung 31900268OV
— Erdbau und Wasserhaltung für eine 17 000 m2 große Baugrube.
— Abbruch von 7 000 m2 Pflasterdecke und 10 000 m2 Asphalt auf gebundener Verfestigung. — Abbruch einer Asbestleitung DN 1200 auf 60 m.
— Bodenabtrag von Z0 bis Z2-Böden innerhalb der Baugrube von ca. 49 000 m³.
— Herstellung und Unterhaltung von 3 200 m2 BE-Flächen.
— Durchführung eines Bodenaustausches von 7 000 m2.
— Einbau von 1 100 m Horizontaldrainage, offene / geschlossene Wasserhaltung.
— Einbau einer 400 m langen Hochwasserentlastungsdrainage.
— Baugrubenverfüllung z. T. mit Flüssigboden von 8 500 m³.
Lübeck-Travemünde
Erdbau und Wasserhaltung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WIE 891 Erdbau- und Wasserhaltungsarbeiten
Postanschrift: Sierksdorfer Straße 29-31
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bickhardt-bau.de
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
„Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.“
Ort: Lübeck
Land: Deutschland