Rahmenvertrag Prüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: R 4149/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Prüfungsleistungen
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Lübeck
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Lübeck Holding-Konzerngesellschaften (siehe VI.3)) inkl. des Konzernabschlusses für die Jahre 2020 bis 2025.
Die Ausschreibung erfolgt Auftraggeber seitig für folgende Gesellschaften:
— Stadtwerke Lübeck Holding Konzern,
— Stadtwerke Lübeck Holding GmbH,
— Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH,
— Stadtwerke Lübeck GmbH,
— TraveNetz GmbH (vormals: Netz Lübeck GmbH),
— TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH,
— Stadtverkehr Lübeck GmbH,
— Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH,
— Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co.KG,
— Windmüllerei Broderstorf IV GmbH & Co.KG,
— Trave Erneuerbare Energien Beteiligungs-Komplementär GmbH,
— Trave Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH,
— PassatEnergie GmbH,
— Rumba Solarparks GmbH & Co KG (neu in 2020),
— SWL Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH,
— Windpark Bokel GmbH und Co.KG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4149/20.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYD398
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.