Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-440/450/540 ELA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 14
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Postanschrift: Hauptstr. 14
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen
— Starkstromanlagen;
— Eigenstromversorgungsanlagen;
— Stromversorgungsanlagen;
— Kabelverlegesysteme;
— Kabel und Leitungen;
— Installationsanlagen;
— Sonnenschutz;
— Beleuchtungsanlagen;
— Potentialausgleich/ Erdung;
— Informations- und Kommunikationsanlagen;
— Brandmelde- / Hausalarmanlagen;
— Sprachalarmierungsanlagen;
— Gebäudeverkabelung / EDV;
— Videoanlagen;
— Rufanlagen;
— Funkanlagen;
— Außenanlagen;
— Durchbrüche, Schlitze, Bohrungen;
— Brandschottungen.
25548 Kellinghusen
Beschreibung der Situation und Erschließung der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes
(Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes. Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A die Planung und Ausführung der Installationen erfolgt unter Beachtung nachfolgend aufgeführter wesentlicher Normen, Vorschriften und Vorgaben:
1. Landes Bauordnung (LBau)
2. Normenreihe DIN/VDE0100 – Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
3. Norm DIN/VDE 0108 – 100 – Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
4. DIN VDE 0828 Elektroakustische Notfallsysteme
5. EN 12464 Beleuchtung mit künstlichem Licht
6. Leitungsanlagenrichtlinie LAR
7. DIN VDE 0185 Blitzschutzanlagen
8. Arbeitsstätten- Richtlinien und Verordnungen
9. TR Schulen 2016
Leistungsermittlung
Für den Leistungsbedarf wurden folgende Werte ermittelt:
Leistungsbedarf: Pw2 = ca. 300 kW
442 Eigenstromversorgungsanlagen
Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Gem. BGR 216, ASR 7/4 und EN 1838, DIN 4844 und HBauO wird der Gebäudeabschnitt mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage ausgerüstet. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWG).
USV Versorgung Sprachalarmierungsanlagen SAA (ELA).
443 Niederspannungsschaltanlagen
Die Verteilungen werden als typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen nach DIN / VDE 0660, Teil 500 vorgesehen und beinhalten alle Sicherungs-, Schalt- und Steuergeräte, die anschlussfertig auf Klemmen verdrahtet werden.
NSHV
Die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) wird im Erdgeschoss in einem speziellen Technikraum (gemäß EltBauR) geplant.
Unterverteilungen
Die Unterverteilungen UV versorgen die elektrotechnischen Verbraucher in Ihren jeweiligen Versorgungsbereichen.
Die Absicherungen der jeweiligen Abgänge erfolgt unter Zugrundelegung der DIN VDE 0100, Teil 430 bzw. DIN VDE 0298, Teil 2.
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
Die Leistungen dieses Titels umfassen Schaltgeräte, Steckdosen, Elektrogeräte sowie die komplette Verkabelung und Kabel- und Leitungstrassen des Hauses einschl. der Anschlüsse für die Beleuchtung und nutzungsspezifischer Anlagen sowie notwendiger Anschluss- und Abzweigdosen.
Kabel und Leitungen sämtliche Kabel und Leitungen, die zu den Verteilungen und zu den Verbrauchern wie Leuchten, Steckdosen und sonstigen Geräten führen, sind vorwiegend als halogenfreie Mantelleitungen (NHMH) geplant. Steuerleitungen werden ebenfalls in halogenfreier Ausführung (J-H(St)H) geplant. Brandschutzmaßnahmen
Sämtliche Leitungsdurchführungen und Deckendurchbrüche die Brandabschnitte oder Bauteile mit Feuerwiderstandsdauer Queren, sind als Brandschottung auszuführen.
445 Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtungsanlage ist entsprechend der Arbeitsstätten-Richtlinie „Künstliche Beleuchtung“ vom 1. Oktober 1993 III b 2-34507, der EN 12464, der AMEV ausgelegt.
Für die Beleuchtung der Fluchtwege (Treppen und Flure) kommen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten zum Einsatz.
Rettungszeichenleuchten werden in energiesparender LEDTechnik ausgeführt.
446 Blitzschutz- und Erdungsanlage
Es erfolgt eine Ausrüstung mit Erdungs-, Blitzschutz- und Potenzialausgleichsanlage gemäß:
DIN VDE 0185
DIN VDE 0800
ENV 61024
Auslegungsstand 2014.
Es ist eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III geplant.
449 Sonstiges
NRWG-Anlagen
In Treppenhäusern kommen Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen NRWG, (früher RWA) zum Einsatz. Die Auslösung erfolgt über die in den Anlagen integrierten
Rauchmelder und über Handauslösetaster. NRWG werden als zugelassenes Gesamtsystem vom Gewerk Hochbau geplant und erreicht.
Aufgrund von Schlechtwettertagen und Baufortschritt oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Bei den angegebenen Laufzeiten handelt es sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Diese können sich während der Baumaßnahme noch ändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und / oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen, sie werden jedoch gemäß § 14 VOB/A unverzüglich in Textform über
Das Submissionsergebnis informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D441171396 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB).Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de