Einsatzleitsystem Regionalleitstellenverbund Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000054

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.dataport.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Ly1c2bTyDR8%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsatzleitsystem Regionalleitstellenverbund Schleswig-Holstein

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Land Schleswig-Holstein existiert seit vielen Jahren ein Regionalleitstellenverbund, aktuell bestehend aus 2 Kooperativen Leitstellen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, sowie 2 polizeilichen Leitstellen sowie dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei und einer zentralen Koordinierungsstelle. Alle Leitstellen sind vernetzt und arbeiten mit einer weitgehend identischen technischen Ausstattung, insbesondere dem gleichen Einsatzleit- und Sprachkommunikationssystem.

Mit Ablauf der Lebenszyklen wesentlicher technischer Komponenten des aktuellen Systems sind diese im Laufe der nächsten Jahre zu ersetzen. Dies betrifft

— das Einsatzleitsystem (ELS),

— das Sprachansagesystem (SAS),

— die Geodateninfrastruktur (GDI) für alle Leitstellen-Anwendungen,

— sowie die zugehörige IT-Infrastruktur mit Hardware und Basisdiensten.

In einem Zeitraum von etwa 5 Jahren sollen alle Leitstellen migriert sowie eine neue Kooperative Leitstelle errichtet werden. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Integrierter Leitstellen in Schleswig-Holstein in den Verbund vorgesehen.

Ziel ist insgesamt eine neue einheitliche Systemumgebung unter Berücksichtigung der kommunalen und polizeilichen Bedarfe und Gewährleistung der Informationssicherheit sowie der datenschutzrechtlichen Belange für den Leitstellenverbund Schleswig-Holstein zu beschaffen, in Betrieb zu nehmen und diese auch zu betreiben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72267100 Wartung von Informationstechnologiesoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Land Schleswig-Holstein existiert seit vielen Jahren ein Regionalleitstellenverbund, aktuell bestehend aus zwei Kooperativen Leitstellen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, sowie zwei polizeilichen Leitstellen sowie dem Führungs- und Lagezentrum der Polizei und einer zentralen Koordinierungsstelle. Alle Leitstellen sind vernetzt und arbeiten mit einer weitgehend identischen technischen Ausstat-tung, insbesondere dem gleichen Einsatzleit- und Sprachkommunikationssystem.

Mit Ablauf der Lebenszyklen wesentlicher technischer Komponenten des aktuellen Systems sind diese im Laufe der nächsten Jahre zu ersetzen. Dies betrifft

— das Einsatzleitsystem (ELS),

— das Sprachansagesystem (SAS),

— die Geodateninfrastruktur (GDI) für alle Leitstellen-Anwendungen,

— sowie die zugehörige IT-Infrastruktur mit Hardware und Basisdiensten.

In einem Zeitraum von etwa 5 Jahren sollen alle Leitstellen migriert sowie eine neue Kooperative Leitstelle errichtet werden. Darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Integrierter Leitstellen in Schleswig-Holstein in den Verbund vorgesehen. Ziel ist insgesamt eine neue einheitliche Systemumgebung unter Berücksichtigung der kommunalen und polizeilichen Bedarfe und Gewährleistung der Informationssicherheit sowie der datenschutzrechtlichen Belange für den Leitstellenverbund Schleswig-Holstein zu beschaffen, in Betrieb zu nehmen und diese auch zu betreiben.

Ausgangssituation und Zielsetzung:

Das bestehende Einsatzleitsystem (ELS) der Leitstellen im Leitstellenverbund Schleswig-Holstein (SH) muss mit Ablauf des definierten Lebenszyklus der technischen Komponenten erneuert werden. Dafür ist eine Ausschreibung des Einsatzleitsystems erforderlich.

Ziel des Projektes ist die Inbetriebnahme eines neuen Einsatzleitsystems für den Leitstellenverbund. Abschluss bildet die Inbetriebnahme des Einsatzleitsystems in allen Standorten des Leitstellenverbunds.

Der Nutzen des Projektes besteht darin, dass der Leitstellenverbund weiterhin sicher und mit modernisierter Technik betrieben wird.

Das Einsatzleitsystem dient der Bearbeitung von u. a. Notrufen und der damit verbundenen Einsatzdisposition und Einsatzdokumentation. Das Einsatzleitsystem wird dabei von den sog. Einsatzsachbearbeitern genutzt. Die Notruf- und Einsatz-bearbeitung erfolgt für die gesamte Landespolizei Schleswig-Holstein und deckt für den kommunalen Sektor den überwiegenden Bereich von Schleswig-Holstein ab.

Über die Einsatzsachbearbeiter werden erforderliche Informationen an die Einsatzkräfte weitergleitet und die entsprechenden Rückmeldungen werden im Einsatzleitsystem verarbeitet und revisionssicher dokumentiert.

Das Einsatzleitsystem muss damit in vielen Bereichen mindestens einem erhöhten Verfügbarkeitsbedarf (nach Vorgabe BSI Standards) bedürfen und gleichzeitig den bestehenden Datenschutzvorgaben entsprechen.

Siehe für weitere Informationen Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).

Hinweis:

Der Auftraggeber behält sich vor, eine verifizierende Teststellung vom Erstplatzierten nach Bewertung der endgültigen Angebote zu verlangen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.06.

Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzli-che Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ve/*/*rarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Hinweis:

In der eVergabe-Software sind unter dem Menüpunkt „Teilnahmeunterlagen“, dort unter Punkt „Anlagen“, die folgenden Dokumente abgelegt, die zur Informationen über die zur Erstellung der Erstangebote relevanten Leistungskriterien, Bewertungskriterien und Anforderungen dienen:

— Bewertungskriterien Erstangebote V08_ENTWURF,

— ELS SH vorläufiger Zeitplan 20200920,

— Anforderungskatalog V21,

— Teil B Leistungsbeschreibung ELS-SH V01.00 – AUSZUG.

Diese Dokumente dienen nur zur Information der Bewerber über die später zur Anwendung kommenden Kriterien und Gewichtungen bzw. den Umfang der Leistungsanforderungen für die Erstellung der Erstangebote und haben für den Teilnahmewettbewerb keine weitere Bewandtnis. Insbesondere müssen in diesen Dokumenten keinerlei Angaben von den Bewerbern gemacht werden.

Sämtliche Dokumente sind noch im Entwurfsstadium und nicht endgültig festgelegt. Gegebenenfalls können sich einzelne Punkte in diesen Anforderungen, o. ä., im Zuge der Verhandlungen noch ändern. Gleiches gilt für den dargestellten vorläufigen Zeitplan. Verbindliche Fristen ergeben sich für Bewerber ausschließlich aus den in der eVergabe-Software zum jeweiligen Verfahrensschritt (hier: Teil-nahmewettbewerb) angegebenen Daten.

Hinweis:

Das Dokument „Teil B Leistungsbeschreibung ELS-SH V01.00“ wird mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerb nur als stark gekürzter Auszug veröffentlicht, um einen groben Überblick über die später anzubietenden und zu erbringenden Leistungen zu ermöglichen. Die vollständige Fassung der Leistungsbeschreibung erhalten nur diejenigen Bewerber, die sich als Unternehmen in der eVergabe-Software registrieren und mindestens eine Benutzerkennung einrichten (siehe Seite 2) sowie eine zusätzliche Vertraulichkeitserklärung abgeben.

Vorgehensweise zum Erhalt der vollständigen Leistungsbeschreibung:

Der Bewerber muss sich — wie zuvor dargestellt — registrieren und eine Benutzerkennung anlegen und sodann über die Bieterkommunikation der eVergabe-Software eine entsprechende Anfrage nach dem vollständigen Dokument „Teil B Leistungsbeschreibung ELS-SH V01.00“ an den Auftraggeber richten. Der Auf-traggeber wird dem Bewerber sodann eine Vertraulichkeitserklärung (Non-disclosure-agreement) übersenden, die der Bewerber unterzeichnen und an den Auftraggeber zurücksenden muss. Vorab sendet der Bewerber einen Scan der unterzeichnen Vertraulichkeitserklärung im PDF-Format als Anlage einer Bieternachricht in der eVergabe-Software an den Auftraggeber, der daraufhin dem Bewerber die vollständige Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt.

Zu beachten ist ferner die „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“, aus der detaillierte Informationen zum Nachweis der Eignung, zur Bewertung der Eignung und insbesondere zur o. g. verifizierenden Teststellung enthalten!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

60

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Mindestens drei geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Weitere Bewerber können aufgefordert werden, wenn die Bewertung ihres Teilnahmeantrages einen Punktwert ergibt, welcher maximal 3 Punkte unter dem des drittplatzierten Bewerbers liegt.

Ein Bewerber ist grundsätzlich geeignet, wenn er mindestens 61 (d. h. 60 %) Eignungspunkte der maximal zu erreichenden 101 Eignungspunkte erreicht hat. Die in den Bewertungskriterien des Abschnittes III.1.3) erzielten Wertungspunkte werden zur Ermittlung der Rangfolge unter den Bewerbern herangezogen.

Die Bestimmung der Rangfolge der Bewerber erfolgt über die erreichten Eignungspunkte des jeweiligen Teilnahmeantrages. Der Bewerber mit den meisten Eignungspunkten belegt den ersten Platz, der Bewerber mit den wenigsten Eignungspunkten belegt den letzten Platz. Erreichen 2 oder mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten, belegen sie den gleichen Wertungsrang. Bewerber, die den gleichen Wertungsrang belegen, werden gleich behandelt.

Folgende, in dem Abschnitt III.1.3) näher beschriebene Bewertungskriterien kommen dabei zur Anwendung: Wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Bewertungskriterien:

Es wurden folgende Bewertungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Umsatzkennzahlen laufende Aufträge:

(Auswertung der Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH, Ziffern 3.11 und 3.11)

Die Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig für jede Referenz einzeln ausgefüllt einzureichen.

Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob im aktuellen Geschäftsjahr laufende Aufträge zur Unterstützung des Betriebes / Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) für Basisdienste 3 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum größer [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Jahr (Ziffer 3.11, Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH) vorliegen.

Die Angaben werden ferner daraufhin überprüft, ob im aktuellen Geschäftsjahr laufende Aufträge zur Unterstützung des Betriebes / Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) für Basisdienste 3 für Leitstellen der Polizei oder für Integrierte Leitstellen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum größer [Betrag gelöscht] Euro (brutto) je Jahr (Ziffer 3.12 Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH) vorliegen.

Der Nachweis Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.

Die Bewertungspunktzahl für dieses Kriterium wird nach dem in der „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“ dargestellten Bewertungsschema (dort: Ziffer 4) ermittelt und zur Bildung der Gesamtpunktzahl herangezogen.

Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

Bewertungskriterien:

Es wurden folgende Bewertungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Referenzen:

(Auswertung der Anlage 1 Referenzdatenblatt ELS-SH, Ziffern 3.1 bis 3.10 und 4)

Die Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Folgende Eignungskriterien können in der Anlage angegeben werden:

3.1 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen eines Einsatzleitsystems mit mindestens jeweils 10 Vollarbeitsplätzen für Leitstellen der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum.

3.2 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen eines Einsatzleitsystems mit mindestens jeweils 10 Vollarbeitsplätzen 2 für Integrierte Leitstellen (ILS) der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum.

3.3 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen eines Einsatzleitsystems für „Kooperative Leitstellen" der Polizei und der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutsch-sprachigen Raum.

3.4 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen eines Einsatzleitsystems für Leitstellen der Polizei oder Integrierter Leitstellen mit mindestens 25 Vollarbeitsplätzen 2 im Verbund von Leitstellen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum. Der kleinste Verbundpartner muss mindestens 10 Vollarbeitsplätze umfassen.

3.5 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen einer Geodateninfrastruktur für Leitstellen der Polizei oder Integrierter Leitstellen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum.

3.6 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen einer Sprachansagesystem oder Anbindung einer Sprachansagesystem an ein Einsatzleitsystem für Leitstellen der Polizei oder Integrierter Leitstellen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum.

3.7 Seit 1.1.2015 abgenommene Projekte zur Errichtung eines IT-Systems einschließlich LAN und WAN-Anbindung mit mindestens erhöhtem Verfügbarkeitsbedarf (mindestens 99,9 % pro Jahr gemäß VK 3 nach IEEE bzw. VK 2 nach BSI).

3.8 Seit 1.1.2015 abgenommene IT-Großprojekte für öffentliche Auftraggeber mit einem Projektvolumen jeweils größer 5 Mio. EUR (brutto).

3.9 Im aktuellen Geschäftsjahr laufende Aufträge zur Unterstützung des Betriebes / Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft) von Einsatzleitsystemen für Polizei oder Integrierte Leitstellen größer [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Jahr.

3.10 Seit 1.1.2015 abgenommene Implementierungen von Basisdiensten in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum.

Die Bewertungspunktzahl für dieses Kriterium wird nach dem in der „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“ dargestellten Bewertungsschema (dort: Ziffer 4) ermittelt und zur Bildung der Gesamtpunktzahl herangezogen.

Hinweis:

Eine Referenz ist nur gültig bzw. wird nur gewertet, wenn sie allen in den jeweiligen Kriterien genannten Anforderungen genügt und der entsprechenden Referenzkategorie vom Bieter zugeordnet wurde. Keine Angaben bzw. keine gültige Referenz zu einem Kriterium führt zu einer Wertung mit „0 Punkten“. Werden für ein Kriterium mehr als 5 gültige Referenzen genannt, so gilt die Maximalwertung „5 Punkte“.

Der Nachweis Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. je-des Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.

Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden / wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

Lässt die Bewertung der Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzdatenblatt ELS-SH beschrieben wurde.

Die Bewertungspunktzahl für dieses Kriterium wird nach dem in der „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“ dargestellten Bewertungsschema (dort: Ziffer 4) ermittelt und zur Bildung der Gesamtpunktzahl herangezogen.

b) Personalkennzahlen:

(Auswertung der Anlage 2 Personalkennzahlen)

Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Folgende Kriterien werden bewertet:

Anzahl der seit 1.1.2017 im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter in den Kategorien

— Projektleiter,

— System-/SW-/Test-/Ingenieure/Architekten,

— Systementwickler/Servicetechniker/Tester.

Im für die Erbringung der Leistung maßgeblichen Geschäftsbereich im deutschsprachigen Raum.

Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.

Die Bewertungspunktzahl für dieses Kriterium wird nach dem in der „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“ dargestellten Bewertungsschema (dort: Ziffer 4) ermittelt und zur Bildung der Gesamtpunktzahl herangezogen.

c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:

(Auswertung der Anlage 3 Qualitätsmanagement)

Die Anlage Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen.

Nachweis eines QM-Systems (z.B. durch Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Management von Ressourcen, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Messung, Analyse und Verbesserungen, ständige Verbesserung des QM-Systems) oder Vorlage eines Zertifikats (nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar).

Der Nachweis Anlage Qualitätsmanagement ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.

Die Bewertungspunktzahl für dieses Kriterium wird nach dem in der „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“ dargestellten Bewertungsschema (dort: Ziffer 4) ermittelt und zur Bildung der Gesamtpunktzahl herangezogen.

d) IT-Sicherheitskonzept:

(Auswertung der Anlage 4 IT-Sicherheitskonzept)

Die Anlage IT-Sicherheitskonzept ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen.

Der Nachweis Anlage 4 IT-Sicherheitskonzept ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen.

Nachweis eines IT-Sicherheitskonzepts (z. B. Mindestumfang mit Kurzdarstellung zu folgenden Punkten: Verantwortung der Leitung, Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in den Bereichen Software-Entwicklung, Fernwartung, IT-Service) oder Vorlage eines Zertifikats (nach ISO 27001 oder vergleichbar).

Die Bewertungspunktzahl für dieses Kriterium wird nach dem in der „Anlage Bewerbungsbedingungen ELS-SH V00.07“ dargestellten Bewertungsschema (dort: Ziffer 4) ermittelt und zur Bildung der Gesamtpunktzahl herangezogen.

Neben den o. a. Unterlagen werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Anlagenliste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft aus.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagenerfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.

Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

㤠160 GWB Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/10/2020

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