Neubau Oberschule Böhlen, Fassadenarbeiten Klinker Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-13-0065
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 16/17
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3437 / 9858-420
Fax: +49 3437 / 9858-402
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grimma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Oberschule Böhlen, Fassadenarbeiten Klinker
Fachlos – Fassadenarbeiten Klinker.
Wiesenthaler Straße 3 in 04668 Grimma OT Böhlen
— ca. 1 865,00 m2 Verblendmauerwerk;
— ca. 210,00 m2 XPS Dämmschicht;
— ca. 1 700,00 m2 MW Dämmschicht;
— ca. 400 m Klinkerrollschicht.
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen:
— Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare, Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zu Arbeitskräften;
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister);
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Sozialkasse;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt., Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:, Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!, Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-3800
Fax: +49 341 / 977-1049
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.