BUND-Umwelthaus Neustadt i. H. gGmbH Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-UWH-002-TGA

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Strande 9
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.bund-sh.de/der-bund-sh/der-bund-vor-ort/umwelthaus-neustaedter-bucht/

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUPDXZZ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUPDXZZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUND-Umwelthaus Neustadt i. H. gGmbH Technische Gebäudeausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-UWH-002-TGA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.

Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55, HOAI 2013) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.

Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erstellung eines Honorarangebotes, sowie einer Bildschrimpräsentation zur Vorstellung des Projektteams bei der Auftraggeberin.

Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m2 NUF

Gesamt- Kostenrahmen der Baumaßnahme (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:

BUND Umwelthaus i. H. gGmbH

Am Strande 9

23730 Neustadt in Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:

Leistungsbild Technische Ausrüstung nach der HOAI 2013, § 55, sämtliche Grundleistungen zu den Leistungsphasen 1 bis 8,

— Stufe 1: § 55 (TGA) die LPH 1-4;

— Stufe 2: § 55 (TGA) die LPH 5-8;

u. a. folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:

Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Vor-/Entwurfsplanung einzubeziehen. Betrachtung unterschiedlicher Lüftungskonzepte, die für das geplante Passivhaus tauglich sind, sowie Gegenüberstellung dieser Varianten. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (Architektur) zu erstellen. Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude- Neubau" (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden. Des weiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden. Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/12/2020
Ende: 01/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 8/Seite 10 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:

— Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber?

— Nr. 2 Wurde der Bewerbungsbogen an den für die Feststellung der Eignung erforderlichen Stellen vollständig ausgefüllt?

— Nr. 3 Die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-7 gem. Punkt 5 des Bewerberbogens wurden beigefügt.

— Nr. 4 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung der Versicherungssumme im Auftragsfall liegt vor.

— Nr. 5 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße des Referenzprojektes – Projekt Nr. 1 wurde eingehalten

— Nr. 6 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft, oder Unterauftragnehmer: Haben alle Bewerber einen vollständig ausgefüllten Bewerberbogen fristgerecht eingereicht? Und liegt die Verpflichtungserklärung bei?

— Nr. 7 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerberbogens abgefragten Mindestvoraussetzung: Die vorgesehene Projektleitung hat mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, Erfahrung mit Projektgrößen über 1 800 m2 BGF und hat mindestens eine Leitung eines Projektes über 2,5 Mio. brutto – KG 300 + 400 (gem. DIN 276) übernommen.

Bei mehr als 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern (gleiche Gesamtpunktzahl) entscheidet die erreichte Punktzahl der Referenzen, Personal, Umsatz, Qualitätssicherung in vorgenannter Reihenfolge.

Wertungsmatrix:

— Max. erreichbare Punktzahl für Referenzen: 735;

— Max. erreichbare Punktzahl für Personal: 180;

— Max. erreichbare Punktzahl für Umsatz: 150;

— Max. erreichbare Punktzahl für Qualitätssich.: 100;

— Maxima erreichbare Gesamtpunktzahl: 1165.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten / Architektinnen und/oder Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen. Die geforderten Angaben in III.1.1) bis III.1.3) gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst. Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet sind:

1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung.

2. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe).

3. Angaben zur Qualitätssicherung zu 3.5 des Bewerberbogens (BWB), Kosten-, und Terminmanagement, formalisiertes Berichtswesen, etc..

4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure / Ingenieurinnen gemäß § 44 VgV für den/die Ingenieur*in des Ingenieurbüros, der/die die Leistung tatsächlich erbringen soll.

5. Bescheinigung(en) des AG zu 4.2 des Bewerberbogens (BWB), bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren. Zu bestätigen ist die erbrachte Dienstleistung mit Angaben des Rechnungswertes und des Leistungszeitraums.

6. max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten, Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

— „Beratender Ingenieur/Ingenieur" gemäß Unterabschnitt § 75 VgV;

— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/10/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPDXZZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n

Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/10/2020

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