6001976440-Bewachung Marinestützpunkt Eckernförde

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Warnemünderstr. 22
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
[removed]Bewachung Marinestützpunkt Eckernförde
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundeswehr-Liegenschaft, Marinestützpunkt Eckernförde
Am Ort 6
24340 Eckernförde

NUTS-Code DEF0B Rendsburg-Eckernförde

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Abschluss eines mehrjährigen Bewachungsvertrags für 4 Jahre zzgl. einer möglichen einmaligen Verlängerungsoption einseitig durch den Auftraggeber um 3 Jahre für die militärische Liegenschaft Marinestützpunkt Eckernförde, Am Ort 6, in 24340 Eckernförde. Für die Bereiche der ausgeschriebenen Liegenschaft muss für das einzusetzende Bewachungspersonal vor Vertragsbeginn eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü1 des „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von
Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG)“ sowie Ü2 Sab-Schutz vorliegen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79713000 Bewachungsdienste

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die Laufzeit der Bewachungsleistung beträgt 4 Jahre. Diese kann einmalig um 3 Jahre einseitig durch den Auftraggeber verlängert werden. Die Leistung beinhaltet Wachaufgaben einer Aufsichtsführenden Wachperson sowie durchschnittlich 12 Wachpersonen in der Torpostenfunktion, Postenfunktion und Streifenfunktion in der Tagschicht von 6 h bis 18 h und in der Nachtschicht von 18 h bis 6 h einschl. an den Wochenenden und Feiertagen. Die zu erbringende Dienstleistung erfolgt bewaffnet an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag und ist in 12-Stunden-Schichten auszuüben. Eine zeitlich begrenzte Wachverstärkung für Sonderaufgaben kann ggf. mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 4 Wochen vorkommen. Es ist eine Schutzausstattung – Schutzwesten und Schutzhelm- für die Ausstattung des Wachlokals bzw. für die Wachpersonen zur Verfügung zu stellen. Diese muss den Ausstattungsanforderungen der Bundeswehr entsprechen. Die Schutzausstattung muss stets einsatzbereit gehalten werden, ist nach den Herstellervorgaben instandzuhalten und verbleibt im Eigentum des Auftragnehmers. Bei Vertragsbeginn zum 1.12.2021 müssen für die geforderte Wachkategorie A die Sicherheitsüberprüfungen Ü1 VS-Schutz und Ü2 Sab-Schutz für die einzusetzenden Wachpersonen vorliegen. Jede einzusetzende Wachperson muss mit persönlich zugewiesener Waffe P8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell ausgestattet sein. Für das einzusetzende Wachpersonal ist die Waffentrageerlaubnis erforderlich.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Diese kann einseitig durch den Auftraggeber einmalig um 3 Jahre verlängert werden.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.12.2021. Abschluss 1.12.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 30.11.2021
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Anschreiben des Teilnehmers mit den Firmendaten, Inhalt des Anschreibens:
—— Name der Firma mit Rechtsform und Adresse;
—— Handelsregister-Nr. und Ort des zuständigen HR-Gericht;
—— Name des verantwortlichen Ansprechpartners;
—— Steuer-Nr. und Ort des zuständigen Finanzamts;
—— Bankverbindung.
— Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
—— Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25 VSVgV;
—— aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister* (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Teilnahmefrist);
—— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister* (nicht älter als drei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) *Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen;
—— B-V 034 Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V. m §§ 123,124, 147 GWB.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — gültiger Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (§ 26 VSVgV) bzw. Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist zusätzlich die Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Die Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung beträgt [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden;
— B-V 033 – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 23 und § 24 VSVgV;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Endes der Teilnahmefrist).

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz akzeptiert und beachtet wird, sowie Waffentrageerlaubnis für das Wachpersonal zu beantragen;
— B-V 031 Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) (vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a/04.2015);
— Eigenerklärung, dass die Anforderungen aus dem „Merkblatt Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft“ akzeptiert und eingehalten werden;
— Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird:
—— das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann;
—— für das ein Führungszeugnis vorliegt;
—— das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer erhalten hat;
—— das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und
—— das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
— Der Teilnehmer im Auftragsfall:
—— auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
—— als Aufsichtsführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
— Referenzen, der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe:
—— Art und Umfang der Leistung;
—— Name der Auskunftsperson und Erreichbarkeit;
—— Zeitspanne der Leistungserbringung;
—— Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde (siehe Muster „Referenzbescheinigung“). Insgesamt sind exakt drei erfolgreiche Referenzen* über die Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer Infrastruktur (z. B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung, wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie Parlament, Regierung)** oder vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen anzugeben. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
* Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
** „Infrastrukturen gelten dann als „kritisch“, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat.“ (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis-Strategie))
—— Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz;
—— SÜG einverstanden sind.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Bieterkreis wird aufgrund der eingereichten Referenzen auf höchstens 7 Bieter begrenzt. Die Reihung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach folgender Bewertungsmatrix: Militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachaufgaben = 5 Punkte, militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachaufgaben = 4 Punkte, militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachaufgaben = 3 Punkte, Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte, militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter erweitert (siehe Hinweisblatt – Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
[removed]BwDLZ Kiel
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
11.11.2020 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
13.11.2020
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.10.2020

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