Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-150-005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Förderanlagen
Die technische Gebäudeausrüstung ist auf Energieeffizienz und Nutzungskomfort ausgelegt.
Die Wärmeversorgung, ist analog Bestandsbau mit einer Fernwärmeübergabestation 100 KW (Fernwärmeschanschluss) zur Deckung der Wärmelast geplant. Die Abführung der erforderlichen Kühllast speziell Aula/Pausenhalle und Besprechungsräume 22 kW ist durch den Einsatz einer Klima-Splitanlage 23 KW auf Basis des Kältemittels R410A in Verbund mit einen Lüftungsgerät Aula/Nutzung mit einer Luftmengen von 9 300 m3/h Zuluft und 7 350 m3/h Abluft realisiert.
Zur Einbringung der Wärmelasten sind „klassische" Planheizkörper und Konvektorheizkörper in der Leistungsgröße bis max. 2 kW, welche mit Wasser 70/30 Grad, versorgt werden.
Zur Unterbindung unnötiger Warmwasserbevorratung sind zur Deckung der Warmwasserbedarfe Durchflusswassererwärmer gem. DVGW W551 bis 10 kW vorgesehen. Es sind ca. 1 500 m Fundamenterder und 350 Ringerder für die Blitzschutzanlage vorgesehen. Personenaufzug AZ1
Ausführung als Seilaufzug nach DIN EN 81 - 20 / 50
Nennlast 800 kg oder 10 Personen,Nenngeschwindigkeit 1 m/s, Förderhöhe: 3,75 m
Fahrschacht aus: Beton,Schachtbreite: 2,00 m, Schachttiefe: 1,80 m, Schachtkopfhöhe: 3,20 m,Schachtgrubentiefe: 1,40 m.
BBZ Segeberg Theodor-Storm-Str.9-11
23795 Bad Segeberg
Wie vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre dem Angebot beizufügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 3 Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten 3 Jahren; erfolgt die Bewerbung für mehrere Lose, können die gleichen Referenzen angegeben werden. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Z. 208, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg (LEVO-Park)
Aufgrund der aktuellen Situation möchten wir sie bitten auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Sie werden dann unverzüglich per Email über das Ergebnis informiert. Danke für ihr Verständnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYBS
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.