Sanierung der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz, Lübeck Referenznummer der Bekanntmachung: 0270
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlendamm 10-12
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 451 / 122-6533
Fax: +49 451 / 122-6090
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Julius-Leber-Schule, Marquardplatz, Lübeck
Das historische denkmalgeschützte 3-geschossige Gebäude der Julius-Leber-Schule, bestehend aus Turnhalle und Hauptgebäude, soll umfassend saniert werden.
Die komplette Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche:
Abstellräume werden im Dachboden geschaffen und die Dachdeckung erneuert. Innen werden Vorsatzfenster vor die historischen Fenster gebaut, ein Aufzug wird vor der Fassade errichtet, Schadstoffsanierungen, Akustikmaßnahmen, Unfallschutzmaßnahmen und Sanierung verschlissener Bauteilen sind auszuführen (z. B. Bodenbeläge, Wand- und Deckenbekleidungen). Außerdem werden die haustechnischen Systeme erneuert.
In der Turnhalle muss der Sportboden ausgetauscht werden, Geräteraumtore und Ausstattung sind zu bearbeiten. Die Lehrküche, der Werkraum und der Bioraum im 2.OG werden komplett erneuert und ausgestattet.
Marquardplatz 7
23554 Lübeck
DEUTSCHLAND
Die Tischlerarbeiten umfassen:
— 137 St. Vorsatzfenster erstellen;
— 123 St. Historische Fenster Schäden ausbessern;
— 50 m2 Historische Rollkästen dämmen und schließen;
— 12 00 m Verleistung Wandanschluss;
— 40 m Rahmenholz, Fenster, erneuern;
— 20 m2 Verglasung austauschen;
— 12 St. Obertürschliesser neu;
— 80 m2 Leibung Kalziumsilikatplatten;
— 50 St. Schließbleche erneuern;
— 25 St. Türbänder neu einfräsen;
— 5 St. Historische Füllungstüren einbauen;
— 30 m Dichtungsleitungen einbauen.
Verlängerung durch Bauzeitverzögerungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung oder Präqualifikation (PQ-Verein); bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Eignung auf Verlangen nachzuweisen. Vorzulegen sind bei Nicht-Präqualifikation:
Eintragung in das Berufsregister: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenznachweise für 3 Referenzen mit den gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind die geforderten Angaben zum Personaleinsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bieter, Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn abzugeben abzugeben;
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 -VGSH hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von [Betrag gelöscht] EUR/Std. (brutto) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Vorzulegen sind bei Nicht-Präqualifikation:
Nachweis des Gesamtumsatzes für Bauleistungen des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Nachweis der Eignung durch Eigenerklärung oder Präqualifikation (PQ-Verein); bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Eignung auf Verlangen nachzuweisen.
Vorzulegen sind bei Nicht-Präqualifikation:
Auflistung vergleichbarer Referenzobjekte, ggf. mit ergänzenden Unterlagen; mögliche Anzahl der Mitarbeiter, die eingesetzt werden können Nachweis der auftragsgemäßen Ausführung von im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren/Referenzen: von den benannten Referenzen ist von dem jeweiligen Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle 5.091, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html