Dienstleistung BGM in der Pflege (06/VL/2020)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 361 / [removed]
Fax: +49 800/[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung BGM in der Pflege (06/VL/2020)
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz sieht verpflichtende Ausgaben für pflegendes Personal in der betrieblichen Gesundheitsförderung vor. Die Auftraggeberin überträgt ihre Expertise und das Erfahrungswissen aus der Betreuung von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben auf Betriebe (unter 100 Beschäftigte) mit pflegenden Tätigkeiten und bietet diesen passgenaue Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Es sind vom Auftragnehmer 16 Projekte entsprechend der dargestellten Arbeitsschritte in Einrichtungen nach § 107 Absatz 1 SGB V und nach § 71 Absatz 1 und 2 SGB XI (nachfolgend Einrichtungen genannt) in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durchzuführen. Davon sind 10 Projekte aus dem Bestand der Einrichtungen, in denen die Auftraggeberin bereits Projekte initiiert hat, fortzuführen (Arbeitsschritte 4 bis 10) und 6 Projekte neu zu akquirieren (Arbeitsschritte 1 bis 10).
Ludwigsburg
Der Leitfaden Prävention ist für die Auftraggeberin handlungsbindend und bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung für die oben genannten Einrichtungen. Bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung sind zwingend der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess (PDCA-Zyklus) und die Leistungsarten und Förderkriterien zu beachten (siehe Leitfaden Prävention und Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018 Kapitel 6.3 und Kapitel 6.4).
Ziele der ausgeschriebenen Dienstleistung sind:
—— Aufbau, Implementierung und Stärkung nachhaltiger gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse in den Einrichtungen;
—— Stärkung nachhaltiger gesundheitlicher Ressourcen und Fähigkeiten der in den Einrichtungen beschäftigten Pflegekräfte;
—— Stärkung der Eigenmotivation und Eigeninitiative zu gesundheitsförderlichen Verhaltens-weisen durch Partizipation der in den Einrichtungen beschäftigten Pflegekräfte;
—— Qualifizierung innerbetrieblicher Multiplikatoren zur nachhaltigen Aufrechterhaltung gesundheitsförderlicher Strukturen über das Betreuungsende hinaus sowie
—— Aufbau eines Netzwerkes sowie einer digitalen Plattform zwecks handlungsfeldübergreifender nachhaltiger Betreuung.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis 6 vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, somit längstens bis zum 28.2.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
—— Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“).
—— Bietergemeinschaften haben die „Eigenerklärung Umsatz“, die „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ und die „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
—— Für Unterauftragnehmer sind die „Eigenerklärung Umsatz“ und/oder „Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen“ nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
—— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen derAuftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
—— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
—— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
—— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
—— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
—— Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
—— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
—— Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
—— Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Die Projekterfahrung stellt der Auftragnehmer durch Einreichung von acht Referenzen mit vergleichbaren Projektumfängen (siehe Arbeitsschritte 1 bis 9 in Leistungsbeschreibung (70)) aus den letzten 3 Jahren sicher.
Die acht Referenzen sind in mindestens 3 unterschiedlichen Bundesländern nachzuweisen.
Zudem sind mindestens 4 der geforderten acht Referenzen im Setting der Einrichtungen nach § 107 Absatz 1 SGB V sowie nach § 71 SGB XI nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
—— Die Verfahrenssprache ist deutsch.
—— Es gilt deutsches Recht.
—— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
—— Es ist dem Angebot vom Bieter erstellte Konzepte zu den Arbeitsschritten 4, 5, 6 und 7 der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 3 der Bewerbungsbedingungen (20) beizufügen.
—— Es sind darüberhinaus ein eigens generierte Zugangsdaten zur Test-Version der angebotenen digitalen Gesundheitsplattform mit E-Learning-Schnittstelle entsprechend Arbeitsschritt 10 der Leistungsbeschreibung zur Teststellung zur Verfügung zu stellen (siehe Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen (20)).
—— Dem Angebot ist ferner eine kurze Unternehmensdarstellung im PDF-Format beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des Bieters (Organigramm, Kunden, Standorte) sowie die Erfahrungen des Bieters im Aufgabengebiet und das zur Verfügung stehende Personal dargestellt werden (siehe Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen (20)).
—— Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
——— Datenschutz Auftragsverarbeitung:
— „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60);
— ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung“ (61));
— Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62);
— Formblatt „Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse“ (63);
— Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64);
— Formblatt „Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner“ (65) und
— ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird (siehe Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen (20)).
—— Weiterhin sind mit dem Angebot Eigenerklärungen des Bieters zur „Technologie von L. Ron Hubbard“ (42), zu „Team“ (43) sowie zu vorgesehenen Personal zur Ausführung des Auftrags („Eigenerklärung vorgesehener Leiter und Stellvertreter“ (44) einzureichen.
—— Mit dem Angebot ist ferner eine Eigenerklärung „EU-Zertifizierung“ (45) vorzulegen.
—— Darüberhinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensversicherung und Versicherung gegen Datenverstoß (41) beizufügen.
—— Eigenerklärung Angaben Gewerbezentralregisterabruf (40)
— Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter.
Der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter in der „Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40)“ anzugeben.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: kein
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.