Kläranlage Neumünster – Transport und Verwertung von entwässertem Klärschlamm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niebüller Str. 90
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neumuenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Neumünster – Transport und Verwertung von entwässertem Klärschlamm
Das Technische Betriebszentrum der Stadt Neumünster beabsichtigt den in der Kläranlage Neumünster anfallenden Klärschlamm kontinuierlich an ein geeignetes Unternehmen zur Verwertung abzugeben.
Der Klärschlamm soll vom 1.1.2021 bis 31.12.2023 landwirtschaftlich verwertet werden. Ab 1.1.2024 soll eine thermische Verwertung erfolgen. Dazu ist die Ausschreibung in 2 Lose untergliedert.
Ziel des Auftraggebers ist eine mittel- bis langfristig planbare nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Klärschlammentsorgung unter Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Beachtung von Umweltaspekten.
Die Verwertung des Klärschlammes hat gemäß den Vorgaben der gültigen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der einschlägigen Gesetze zu erfolgen.
Transport und landwirtschaftliche Verwertung vom entwässerten Klärschlamm 2021-2023
Der Klärschlamm wird in einem Hochsilo zur Abholung auf dem Gelände der Kläranlage,
Niebüller Straße 90
24537 Neumünster bereit gehalten.
Verladung, Verwiegung, Transport und landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes – ca. 13 000 Mg p. a.
Bei der angegebenen Jahresmenge handelt es sich um eine auf der Basis der Vorjahre nach bestem Wissen vorgenommene Schätzung. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Abnahme der genauen Jahresmenge. Betriebsbedingte Ab-weichungen nach oben oder unten sind möglich und einzukalkulieren.
Transport und thermische Verwertung vom entwässerten Klärschlamm 2024 bis 2030
Der Klärschlamm wird in einem Hochsilo zur Abholung auf dem Gelände der Kläranlage,
Niebüller Straße 90
24537 Neumünster bereit gehalten.
Verladung, Verwiegung, Transport und thermische Verwertung des Klärschlammes – ca. 12 000 Mg p.a.
Bei der angegebenen Jahresmenge handelt es sich um eine auf der Basis der Vorjahre nach bestem Wissen vorgenommene Schätzung. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Abnahme der genauen Jahresmenge. Betriebsbedingte Ab-weichungen nach oben oder unten sind möglich und einzukalkulieren.
Zur thermischen Verwertung von Klärschlamm stehen bis Ende 2028 verschiedene Verfahrensvarianten zur Verfügung, so z. B. Monoverbrennung, Gemeinsame Verbrennung von Müll und Klärschlamm, Verbrennung in Kraftwerken, Verbrennung in Zementwerken, Aufbereiten / Konfektionieren des Klärschlammes zur thermischen Verwertung.
Spätestens ab 1.1.2029 hat die thermische Verwertung inklusive Phosphorrecycling zu erfolgen. Eine schnellstmögliche Rückgewinnung des Phosphors wird gewünscht.
Zweimal für jeweils 2 Jahre im beidseitigen Einvernehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderliche Genehmigungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Für landwirtschaftliche Verwertung ist eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der Entsorgungsfachbetrieb-Verordnung für die Tätigkeiten Befördern, Lagern, Behandeln mit dem Angebot nachzuweisen.
Unternehmen und ihre Nachunternehmen, soweit sie für die Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, haben die Eignungserklärung (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) mit dem Angebot vorzulegen. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, und ihren Nachunternehmen sind auf Anforderung die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf deutsch vorzulegen. Ab einer Summe von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise und -erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis der Haftpflichtversicherung, Angabe zu Versicherungen für Umweltschäden und Betriebsunterbrechugen, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten.
Folgende Angaben und Nachweise zu landwirtschaftlicher Verwertung sind mit dem Angebot vorzulegen: Umsatz in diesem Bereich, 3 prüfbare Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den Jahren 2017-2019, Beschreibung von Übernahme und Transport, Benennung Waage, Angabe der geographischen Lage der Flächen.
Folgende Nachweise und Angaben für thermische Verwertung sind mit dem Angebot vorzulegen: Umsatz in diesem Bereich, 5 prüfbare Referenzen über Leistungen aus den Jahren 2017-2019, Beschreibung von Übernahme und Transport, Benennung Waage, Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage, Angabe zur Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, insbesondere Angaben zu erwarteten Emissionen, Erläuterung zur Entsorgungssicherheit bei planmäßiger Revision oder anders bedingtem Stillstand der Anlage (Benennung von mind. einer Anlage zur thermischen Verwertung zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit in einem solchen Fall), Konzept zum Phosphorrecycling inkl. Beschreibung des technischen Verfahrens und Benennung der Phosphorrückgewinnungsquote.
Zwei von 5 prüfbaren Referenzen zur thermischen Verwertung müssen vergleichbare Auftragshöhe (ca. 10 000 t OS/a) haben.
Sollte die Anlage zur thermischen Verwertung und zur Phosphorrückgewinnung noch nicht fertiggestellt sein, sind folgende Angaben erforderlich: Darstellung der weiteren Schritte bis zur Inbetriebnahme, Vorstellung der möglichen Ersatzanlage, Genehmigungsstand, Stand der baulichen Umsetzung.
Inländische Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei der Angebotsabgabe bekannt sind, haben eine Verpflichtungserklärung nach § 4 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]