Bundeswaldinventur 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020GL-21004-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonnewitzer Straße 34
Ort: Pirna OT Graupa
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smul.sachsen.de/sbs
Abschnitt II: Gegenstand
Bundeswaldinventur 4
Datenerhebung zur Bundeswaldinventur 4 Freistaat Sachsen (BWI4).
1399 Waldtraktecken
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
1399 Waldtraktecken (Wiederholungs- und Erstinventur)
— Waldtraktecken mit Wiederholungsinventur: 703 TE;
— Waldtraktecken mit Erstinventur: 696 TE.
Zusätzlich:
— Traktecken mit ungewisser Waldeigenschaft zur Prüfung: 70 TE;
— Anzahl Genombeprobungen: 34.
1280 Waldtraktecken
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
1280 Waldtraktecken (Wiederholungs- und Erstinventur)
— Waldtraktecken mit Wiederholungsinventur: 610 TE;
— Waldtraktecken mit Erstinventur: 670 TE.
Zusätzlich
— Traktecken mit ungewisser Waldeigenschaft zur Prüfung: 23 TE;
— Anzahl Genombeprobungen: 32.
1338 Waldtraktecken
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
1338 Waldtraktecken (Wiederholungs- und Erstinventur)
— Waldtraktecken mit Wiederholungsinventur: 701 TE;
— Waldtraktecken mit Erstinventur: 637 TE.
Zusätzlich
— Traktecken mit ungewisser Waldeigenschaft zur Prüfung: 57 TE;
— Anzahl Genombeprobungen: 60.
1084 Waldtraktecken
Freistaat Sachsen, s. Vergabeunterlagen
1084 Waldtraktecken (Wiederholungs- und Erstinventur)
— Waldtraktecken mit Wiederholungsinventur: 545 TE;
— Waldtraktecken mit Erstinventur: 539 TE.
Zusätzlich
— Traktecken mit ungewisser Waldeigenschaft zur Prüfung: 7 TE;
— Anzahl Genombeprobungen: 37.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR).
1. Nennung der vorgesehenen Bearbeiter mit Qualifikation:
— Messtruppführer: Für den Messtruppführer werden ein abgeschlossenes forstliches Studium (Universität oder Fachhochschule bzw. Master oder Bachelor oder vergleichbare Abschlüsse) und Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) vorausgesetzt;
— Messgehilfe: Nachweis einer abgeschlossenen forstlichen Ausbildung (mindestens Forstwirt oder vergleichbare Ausbildung) bzw. Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Stichprobeninventuren oder Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI)
Der Ausbildungsnachweis ist anhand von Zeugniskopien zu führen; die Erfahrungswerte sind durch Angabe von mind. einer Referenz zu belegen, soweit noch nicht im Rahmen von Vergabeverfahren im Hinblick auf betriebliche Stichprobeninventuren bzw. Großrauminventuren (BI, PSI, BWI, LWI) beim Staatsbetrieb Sachsenforst vorgelegt.
2. Nennung der Zusammensetzung der Inventurtrupps:
Die Zusammensetzung der zur Bearbeitung vorgesehenen Trupps ist für jedes Los anzugeben. Die vorgesehenen Mitarbeiter sowie ggf. vorgesehenes Ersatzpersonal sind eindeutig einem Trupp zuzuordnen und namentlich zu benennen.
3. Nennung der verfügbaren Arbeitskapazität für die Inventurarbeiten (Anzahl Inventurpunkte bzw. Anzahl Lose).
4. Angabe und Beschreibung der vorhandenen bzw. zu Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehenden Geräte, insbesondere Tablet-PC, Ultraschallentfernungsmesser und GNNS-Empfänger (Geräteverzeichnis).
5. Angaben zur Einholung eines Gewerbezentralregisterauszuges (s. Erklärung).
6. mit Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehene Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotsvordruckes.
7. Erklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
8. Ggf. Verpflichtungserklärung beim Einsatz von Nachunternehmern bzw. im Rahmen der Eignungsleihe.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363