Betrieb eines NGA-Netzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-09-ZBMG
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 53
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbmg.de
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines NGA-Netzes
In diesem zweiten Förderprojekt plant und errichtet der Konzessionsgeber ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten des Zweckverbandsgebietes. Er beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH für eine Förderung der unterversorgten Adressen und gemäß dem Sonderaufruf Gewerbe für die Förderung von Gewerbegebieten erhalten. Zudem beabsichtigt er, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen.
Unterversorgte Adressen
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest (ZBMG) beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung von unterversorgten Adressen und Gewerbegebieten. Mit dem hier gegenständlichen Förderprojekt 2 soll das Ausbaugebiet des ZBMG um einige Außerortslagen, Gewerbegebiete sowie Ortsrandlagen erweitert werden. Das Projektgebiet des Förderprojektes 2 betrifft Ortsteile in 10 Gemeinden, auf die sich die vorliegende Ausschreibung bezieht: Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Standorten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Der Konzessionsgegenstand des Förderprojektes 2 gliedert sich in 2 Lose. Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH nach der Förderrichtlinie des Bundes erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Es sind hinsichtlich der aktiven Komponenten für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im download (Los 1) sowie Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch (Los 2) zu gewährleisten. Los 1 beinhaltet die unterversorgten Adressen („weißen Flecken“).
Gewerbegebiete gemäß Sonderaufruf Gewerbe
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest (ZBMG) beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung von unterversorgten Adressen und Gewerbegebieten. Mit dem hier gegenständlichen Förderprojekt 2 soll das Ausbaugebiet des ZBMG um einige Außerortslagen, Gewerbegebiete sowie Ortsrandlagen erweitert werden. Das Projektgebiet des Förderprojektes 2 betrifft Ortsteile in 10 Gemeinden, auf die sich die vorliegende Ausschreibung bezieht: Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Standorten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Der Konzessionsgegenstand des Förderprojektes 2 gliedert sich in 2 Lose. Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH nach der Förderrichtlinie des Bundes erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Es sind hinsichtlich der aktiven Komponenten für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im download (Los 1) sowie Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch (Los 2) zu gewährleisten. Los 2 beinhaltet die Gewerbegebiete gemäß dem Sonderaufruf Gewerbe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
b) Nachweis der Zulassung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (siehe bereitgestelltes Formular Anlage 005 Eigenerklärung Ausschlussgründe unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/90a30c84-25e2-46c7-9e0b-2e3a343a3ef5)
a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR, die jeweils in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. (Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Konzessionsgeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen).
b) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB von den Pflichten zur Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. der § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber folgende Unterlagen als geeignet an: Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie:
i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern.
ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
c) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht. Hierzu hat der Bewerber das Formblatt Eigenerklärung zum Umsatz zu nutzen (siehe bereitgestelltes Formular Anlage 006 Eigenerklärung Umsatz unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/90a30c84-25e2-46c7-9e0b-2e3a343a3ef5); Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein kumulierter Mindestgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt netto 17,4 Mio. EUR. Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein kumulierter Mindestgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR.
d) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig).
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Diensteangebotes für Endkunden. Ausführliche Referenzbeschreibung eines inhaltlich und in technischer Hinsicht vergleichbaren Projektes in den letzten 3 Jahren unter Angabe der Leistungszeit und der wesentlichen Projektmerkmale. Mindestvoraussetzung für Los 1 ist ein Referenzprojekt, welches mit diesem Auftrag in Bezug auf den Betrieb eines FTTC-/FTTB-Netzes (mindestens 1 300 Gebäudeanschlüsse) vergleichbar ist. Mindestvoraussetzung für Los 2 ist ein Referenzprojekt, welches mit diesem Auftrag in Bezug auf den Betrieb eines FTTC-/FTTB-Netzes (mindestens 50 Gebäudeanschlüsse) vergleichbar ist.
b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe eines Jahrespachtzinses oder eine gleichwertige Besicherung zu fordern. Die Bieter haben mit dem Teilnahmeantrag die „Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns" vorzulegen (siehe bereitgestelltes Formular Anlage 010 Formblatt Mindestlohn VGSH unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/90a30c84-25e2-46c7-9e0b-2e3a343a3ef5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsaufforderungen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bietern zugeschickt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt hat. Der Konzessionsgeber behält sich das Recht vor, die Konzession auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote. Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen gem. Abschnitt III) abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung Bietergemeinschaft“ (siehe bereitgestelltes Formular Anlage 007 Erklärung Bietergemeinschaft) abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (siehe bereitgestelltes Formular Anlage 008 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer) und die „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (siehe bereitgestelltes Formular Anlage 009 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) einzureichen. Die Teilnehmer tragen selbst die Kosten, die ihnen im vorliegenden Vergabeverfahren entstehen. Eine Erstattung durch den Konzessionsgeber findet nicht statt. Die Abgabe von Nebenangeboten nach § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 35 VgV ist unter den folgenden Vorgaben zulässig: Nebenangebote müssen sämtliche Mindestanforderungen für die Abgabe der Hauptangebote erfüllen. Ein Nebenangebot kann von dem Hauptangebot abweichende Angebotspreise für den Fall enthalten, dass beide Lose an den Bieter bezuschlagt werden. Der Konzessionsgeber macht insoweit von der Möglichkeit gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV i. V. m. § 30 Abs. 3 VgV Gebrauch. Die Angebotswertung erfolgt dennoch losweise. Ein Nebenangebot kann nur dann den Zuschlag erhalten, wenn es für sämtliche der hierin enthaltenen Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot enthält.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 9884702
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die