Oracle Java SE Subscription Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000027

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.dataport.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Oracle Java SE Subscription

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 01.01.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/09/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Jr7hlHHgeMg%253d

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Wb8p6AhTBSE%253d

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beginn: 1.1.2021

Ende: 31.12.2021

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll angeboten werden, sofern dies möglich ist.

Eine Grundlage für die Kalkulation der Verlängerungsmöglichkeit kann aktuell nicht benannt werden. Es sind aber 9 Varianten der Bedarfsentwicklung bezogen auf die Anzahl der beiden Lizenzmetriken Prozessor und NUP im Vergleich zum ersten Jahr vorstellbar.

Entscheidet sich der Bieter, die Verlängerungsmöglichkeit der ULA anzubieten, muss er alle diese 9 Varianten (siehe Ziffer 2.3 Teil B – Leistungsbeschreibung) als Kalkulationsgrundlage vorsehen und anbieten.

Für diese Verlängerungsmöglichkeit besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und welche Variante der Bedarfsentwicklung dabei berücksichtigt wird, wird spätestens bis zum 30.8.2021 durch eine Beauftragung der entsprechenden Verlängerungsvariante mitgeteilt.

muss es heißen:

Beginn: 1.1.2021

Ende: 31.12.2021

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll angeboten werden, sofern dies möglich ist.

Eine Grundlage für die Kalkulation der Verlängerungsmöglichkeit kann aktuell nicht benannt werden. Es sind aber 2 Varianten der Bedarfsentwicklung bezogen auf die Anzahl der beiden Lizenzmetriken Prozessor und NUP im Vergleich zum ersten Jahr vorstellbar.

Entscheidet sich der Bieter, die Verlängerungsmöglichkeit der ULA anzubieten, muss er alle diese 2 Varianten (siehe Ziffer 2.3 Teil B – Leistungsbeschreibung) als Kalkulationsgrundlage vorsehen und anbieten.

Für diese Verlängerungsmöglichkeit besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und welche Variante der Bedarfsentwicklung dabei berücksichtigt wird, wird spätestens bis zum 30.8.2021 durch eine Beauftragung der entsprechenden Verlängerungsvariante mitgeteilt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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