Revitalisierung des Lober-Altlaufs im Abschnitt zwischen Rackwitz und Lemsel – Los 2 Umweltplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walter-Köhn-Straße 2
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung des Lober-Altlaufs im Abschnitt zwischen Rackwitz und Lemsel – Los 2 Umweltplanung
Naturschutzfachliche Planungsleistungen für die weitere planerische Umsetzung der Revitalisierung des Lober-Altlaufes.
Gemeinde Rackwitz
Seitens der LMBV mbH ist vorgesehen, Wasser des Lober ab Rackwitz nicht mehr über den bergbaubedingt entstandenen Kohlelober, sondern über den trocken gefallenen Altlauf des Lobers abzuleiten und diesen dafür zu reaktivieren.
Folende Leistungen sind zu erbringen:
— Landschaftspflgerischer Begleitplan nach §§ 26, 31 HOAI 2013 (Lp 1-4);
— Freianlagen nach § 39 HOAI 2013 (LP 3 anteilig & Lp 5-9 – optional).
Besondere Leistungen als frei zu vereinbarendes Honorar für
— Optional – Antrag auf Waldumwandlung;
— Optional – Ökologische Bauüberwachung.
— Freianlagenplanung LP 5-7;
— Antrag auf Waldumwandlung;
— Ökologische Bauüberwachung.
Vergabenummer: [removed]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revitalisierung des Lober-Altlaufs im Abschnitt zwischen Rackwitz und Lemsel – Los 2 Umweltplanung
Postanschrift: Zur Mulde 25
Ort: Zschepplin
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04838
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flächen auf der die Leistungen erbracht werden stehen unter Bergaufsicht.
Zur Honorarkalkulation:
Die Bieter sollen Ihre Honorarangebote nach der Systematik der HOAI für die Teile 2 bis 4 berechnen und dabei den Mindestsatz zugrunde legen. Hierzu gibt der Auftraggeber im folgenden sämtliche Honorarparameter bekannt, die notwendig sind, damit die Bieter ein Honorar auf der Basis des Mindestsatzes berechnen können. Auch sollten die Honorare vom Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung nach den Bestimmungen der HOAI abgerechnet werden. Hierdurch möchte der Auftragnehmer erreichen, dass sich Auftraggeber und Bieter/ Auftragnehmer sowohl in der Vergabephase als auch während der Abrechnung „auf bekanntem Terrain“ bewegen.
Allerdings kommen den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 4.7.2019 (C-377/17) keine Bindungswirkungen mehr zu. Ferner ist es dem Auftraggeber somit nicht mehr erlaubt, die HOAI-Mindestsätze derart vorzugeben, dass die Bieter nicht davon abweichen dürfen. Daher stellt der Auftraggeber klar, dass er Angebot auf der Grundlage der Systematik der HOAI und den vorgegebenen Honorarparametern erbittet, Die Bieter können Mindest- bzw. Höchstsätze im Sinne des Urteiles des EuGH vom 4.7.2019 (C-377/17) also unter nachfolgender Maßgabe unter- oder überschreiten.
— es sind prozentuale Zu- oder Abschläge zu den Mindestsätzen zu addieren oder subtrahieren;
— Angebot die nicht dieser Systematik entsprechen werden unter Bezug auf § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV bzw. § 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen.
Angefragte besondere Leistungen und Leistungen nach Anlage 1 HOAI sind nach den Vorgaben der Kalkulationstabellen / Aufgabenstellung anzubieten.
Abweichungen davon sind in Form eines Nebenangebotes einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Walter-Köhn-Straße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland