Zukunftsstadt Norderstedt Kleinstwohnungen — Zweiphasiger offener Ideenwettbewerb Referenznummer der Bekanntmachung: 1278

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Rathausallee 50
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.norderstedt.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.luchterhandt.de/essential_grid/1278/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Shanghaiallee 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.luchterhandt.de/

Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1278/

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zukunftsstadt Norderstedt Kleinstwohnungen — Zweiphasiger offener Ideenwettbewerb

Referenznummer der Bekanntmachung: 1278
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71220000 Architekturentwurf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bezahlbarer Wohnraum in erforderlichem Umfang wird auf Dauer nicht allein durch einen aus Steuermitteln subventionierten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden können. Da Norderstedt eine Hochpreisregion in Schleswig-Holstein ist, trifft der Mangel an bezahlbarem Wohnraum die Stadt in besonderer Weise. Im Zuge dieses Wettbewerbs sollen anhand verschiedener Lose unterschiedliche Fragestellungen zu Kleinstwohnungen beantwortet werden. In Los 1 wird untersucht, wie es möglich ist, auf kleinem Raum im Geschosswohnungsbau zu wohnen. Dies wird unter den Aspekten Bezahlbarkeit mit geringem Budget, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit beleuchtet. Los 2 beschäftigt sich abweichend davon mit der Frage, wie Abstandsflächen zwischen freistehenden Einzelhäusern entlang stark befahrener Hauptstraßen mit Kleinstwohnungen bebaut werden können, sodass eine städtebaulich attraktive Lösung unter Einbeziehung des Bestands und zugleich eine Lärmschutzfunktion durch die Bebauung zur straßenabgewandten Seite erreicht wird. Zusammenfassend untergliedern sich die einzelnen Fragestellungen wie folgt:

Los 1: Kleinstwohnungen im Geschosswohnungsbau

Aufgabenstellung 1:

Wie kann sehr günstig im Geschosswohnungsbau gewohnt werden?

Aufgabenstellung 2:

Wie kann günstig und barrierefrei im Geschosswohnungsbau gewohnt werden?

Aufgabenstellung 3:

Wie sehen anspruchsvolle Lösungen für Kleinstwohnungen im Geschosswohnungsbau aus, die hohen Nachhaltigkeitsstandards genügen?

Los 2: Städtebauliche Verdichtung mit Kleinstwohnungen

Aufgabenstellung 4:

Wie können die Abstandsflächen zwischen freistehenden Einzelhäusern entlang stark befahrener Hauptstraßen mit Kleinstwohnungen bebaut werden, so dass mit der Nachverdichtung zugleich eine städtebaulich attraktive Lärmschutzfunktion durch diese Bebauung erreicht wird?

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architektin/Architekt, Studierende der Fachrichtung Architektur oder Absolventen mit einschlägigem Studienabschluss, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Abschluss bis 1.6.2015).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Originalität und gestalterische Qualität;

— Qualität und Nutzungsangebote des Außenraums;

— Funktionalität und Nutzungsqualität der Gebäude;

— Nutzerkomfort und -behaglichkeit;

— Nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen;

— Wirtschaftlichkeit in Investition, Bau und Betrieb;

— Prototypische Arbeit;

— Akzeptanz durch die Zielgruppen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.

Es ist vorgesehen, einen Teil der Wettbewerbssumme als Aufwandsentschädigungen auszuschütten, der Rest wird als Preisgeld vergeben.

In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Dort werden durch das Auswahlgremium bis zu 10 Teilnehmer/innen (pro Los) für die zweite Phase ausgewählt. Das Auswahlgremium kann einstimmig Abweichungen beschließen.

Alle Teilnehmer/innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten für Los 1 eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto) und für Los 2 eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme für Los 1 von [Betrag gelöscht] EUR (netto) und Los 2 von [Betrag gelöscht] EUR (netto) wird für je 3 erste Preise für bemerkenswerte Ergebnisse wie folgt aufgeteilt.

Los 1: 3 x 1. Preis je [Betrag gelöscht] EUR (netto)

Los 2: 3 x 1. Preis je [Betrag gelöscht] EUR (netto).

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Aufwandsentschädigung deckt sämtliche Leistungen der Teams im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ab, insbesondere alle Neben-, Druck-, und Reisekosten sowie die verpflichtende Teilnahme am Zielgruppendialog und der Präsentationsmesse für die Immobilienwirtschaft. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen in Norderstedt wird als wesentlich für das dialogisch angelegte Forschungsvorhaben eingestuft und ist daher verpflichtend.

Das Auswahlgremium kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.

Die Arbeiten der zweiten Phase und ihre Beurteilungen durch das fachliche Auswahlgremium und eine Zielgruppen-Jury werden Vertreter(n)/innen der Immobilienwirtschaft im Rahmen einer „Messe" vorgestellt, um die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs auch der Immobilienwirtschaft näher zu bringen. Ziel ist es, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs möglichst schnell und überregional hinaus bekannt werden, um überzeugende Entwürfe durch die Immobilienwirtschaft umsetzen zu lassen. Zusätzlich ist vorgesehen, die Konzepte der Büros aus der zweiten Phase im Rahmen einer Buch-Publikation zu veröffentlichen.

Zu Beginn der 2. Phase wird die Ausloberin einen Vertrag mit den teilnehmenden Büros/Arbeitsgemeinschaften schließen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Claudia Takla Zehrfeld, Stadt Flensburg
Dr. Tobias Behrens, Stattbau Hamburg
Dr. Christoph Magazowski, Baudezernent, Stadt Norderstedt
Albert Geiger, Stadt Ludwigsburg
Heidrun Buhse, Innenministerium Schleswig-Holstein
Frank Junker, ABG Frankfurt
Prof. Dr. Ing. Thomas Jocher, freier Architekt
Jan Theissen, freier Architekt
Ursula Fuss, freie Architektin
Torsten Klafft, freier Architekt
Sandra Bruns, freie Architektin
Siri Frech, freie Architektin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Terminkette

Frist für Rückfragen: 25.9.2020

Frist für die Abgabe der 1. Phase: 19.10.2020 (Poststempel)

Frist für Rückfragen zur 2. Phase: 17.12.2020

Zielgruppendialog (Anwesenheitspflicht): 05./6.3.2021

Frist für die Abgabe der 2. Phase: 14.4.2021

Immobilienmesse (Anwesenheitspflicht): 10.6.2021

Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten und in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt für Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 tätig zu werden. Zugelassen sind darüber hinaus Studierende der Fachrichtung Architektur oder Absolventen mit einschlägigem Studienabschluss, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Abschluss bis 1.6.2015). In diesem Fall ist mit der Verfassererklärung auch ein Nachweis zum Studium (gültige Immatrikulationsbescheinigung) bzw. des Studienabschlusses (Zeugnis) abzugeben. Sollten die Teilnehmer/innen die zusätzlich geforderten Disziplinen der Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur nicht abdecken können, wird empfohlen, sich in Arbeitsgemeinschaften zusammen zu schließen.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein/e Architekt/in vertreten sein. Die Federführung liegt bei der Architektin/dem Architekten. Landschaftsarchitekt/inn/en und Innenarchitekt/inn/en sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit der zuvor genannten Fachdisziplin teilnahmeberechtigt. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sind von einer eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Ein Berater kann dabei auch von mehreren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften konsultiert werden. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/innen mit Vor- und Zunamen zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit maximal je einem Entwurf pro Aufgabenstellung (Teilnahme an Los 1 — mit allen 3 Aufgaben, Los 2 oder an beiden Losen) am Wettbewerb beteiligen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2020

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