Datennetz- und Elektroinstallationen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datennetz- und Elektroinstallationen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag in fünf Losen zur Errichtung/Erweiterung von Datennetzen in Schulen des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Es handelt sich um Datennetzarbeiten mit Elektroarbeiten. Teilweise sind diese Arbeiten unter Schadstoffbedingungen auszuführen, Zertifizierung nach TRGS 519. Die aktiven Komponenten, wie Switches und Access-Points werden durch den Auftraggeber an den jeweiligen Schulstandort geliefert und sind durch den Auftragnehmer betriebsfertig zu installieren. Sämtliche Installationen sind zu dokumentieren.
Los 1: Schleswig-Holstein Nord und übergreifend.
Los 2: Schleswig-Holstein West und übergreifend.
Los 3: Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend.
Los 4: Schleswig-Holstein Ost und übergreifend.
Los 5: Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Der geschätzte Gesamtumfang bezieht sich pro Los auf ca. 15 Schulen verschiedener Größe. Es wird pro Schule jeweils ein Einzelauftrag erteilt.
Schleswig-Holstein Nord und übergreifend
Schleswig-Holstein Nord und übergreifend: Kreis Nordfriesland und die Nordfriesischen Inseln, Stadt Husum, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Schleswig, Stadt Flensburg und übergreifend.
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Nord und übergreifend.
Schleswig-Holstein West und übergreifend
Schleswig-Holstein West und übergreifend: Kreis Dithmarschen, Stadt Heide, Kreis Steinburg, Stadt Itzehoe, Kreis Pinneberg, Stadt Pinneberg, Helgoland und übergreifend.
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein West und übergreifend.
Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend
Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Stadt Rendsburg, Stadt Neumünster, Stadt Kiel und übergreifend.
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend.
Schleswig-Holstein Ost und übergreifend
Schleswig-Holstein Ost und übergreifend: Kreis Plön, Stadt Plön, Kreis Ostholstein, Stadt Eutin, Stadt Lübeck und übergreifend.
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Ost und übergreifend.
Schleswig-Holstein Süd und übergreifend
Schleswig-Holstein Süd und übergreifend: Kreis Segeberg, Stadt Segeberg, Kreis Stormarn, Stadt Bad Oldesloe, Kreis Herzogtum Lauenburg, Stadt Ratzeburg und übergreifend.
Bei diesem Los handelt es sich um das regionale Los für die Region Schleswig-Holstein Süd und übergreifend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein Nord und übergreifend
Postanschrift: Schwedenstraße 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13359
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein West und übergreifend
Postanschrift: Brüggkamp 2
Ort: Bosau
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23719
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein Mitte und übergreifend
Postanschrift: Wasserwerksweg 18
Ort: Schwentinental
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24222
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein Ost und übergreifend
Postanschrift: Schwedenstraße 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13359
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswig-Holstein Süd und übergreifend
Postanschrift: Brüggkamp 2
Ort: Bosau
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.