Ausschreibung Gebäudereinigung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Poststr. 1
Ort: Ahrensbök
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4525 / 495-134

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.ahrensboek.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E35794769
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E35794769
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Gebäudereinigung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude der Gemeinde Ahrensbök.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Grundreinigung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90910000 Reinigungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:

Ahrensbök

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden – Arnesboken-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum und Mensa)

— Haus der Jugend und Familie;

— Arnesboken-Halle (Sporthalle);

— Rathaus Ahrensbök;

— Historisches Rathaus;

— Bürgerhaus Ernst u. Elly Prüß;

— Bücherei im Bürgerhaus;

— Falsterhalle (Turnhalle);

Gesamtfläche: ca. 13 562 m2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Glasreinigung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:

Ahrensbök

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden – Arnesboken-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum und Mensa)

— Haus der Jugend und Familie;

— Arnesboken-Halle (Sporthalle);

— Rathaus Ahrensbök;

— Historisches Rathaus;

— Bürgerhaus Ernst u. Elly Prüß;

— Bücherei im Bürgerhaus;

— Falsterhalle (Turnhalle);

Gesamtfläche: ca. 2 736 m2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass

— der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist;

— der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen;

— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.

Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:

— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind dies bezügliche Nachweise vorzulegen;

— der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde;

— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.

Der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.

Mit dem Angebot ist eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH) abzugeben.

Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:

— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann;

— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind;

— der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-/Grundreinigung und die Glasreinigung (den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/10/2020
Ortszeit: 09:00
Ort:

Gemeinde Ahrensbök, Poststraße 1, 23623 Ahrensbök

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind gemäß § 55 VgV beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Besichtigungen: Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden über-zeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen.

Die Besichtigungstermine und die Ansprechpartnerin für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 8.10.2020 / 16.00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.

Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702

Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten.

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – per E-Mail:

Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.

Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechts-verkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.

Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2020

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