Ausschreibung Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststr. 1
Ort: Ahrensbök
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4525 / 495-134
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensboek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Ausschreibung der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für die Gebäude der Gemeinde Ahrensbök.
Unterhalts- und Grundreinigung
Ahrensbök
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden – Arnesboken-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum und Mensa)
— Haus der Jugend und Familie;
— Arnesboken-Halle (Sporthalle);
— Rathaus Ahrensbök;
— Historisches Rathaus;
— Bürgerhaus Ernst u. Elly Prüß;
— Bücherei im Bürgerhaus;
— Falsterhalle (Turnhalle);
Gesamtfläche: ca. 13 562 m2.
Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Glasreinigung
Ahrensbök
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden – Arnesboken-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum und Mensa)
— Haus der Jugend und Familie;
— Arnesboken-Halle (Sporthalle);
— Rathaus Ahrensbök;
— Historisches Rathaus;
— Bürgerhaus Ernst u. Elly Prüß;
— Bücherei im Bürgerhaus;
— Falsterhalle (Turnhalle);
Gesamtfläche: ca. 2 736 m2.
Der Vertrag verlängert sich danach max. 2x um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass
— der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist;
— der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind dies bezügliche Nachweise vorzulegen;
— der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde;
— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH) abzugeben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann;
— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind;
— der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-/Grundreinigung und die Glasreinigung (den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen).
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Ahrensbök, Poststraße 1, 23623 Ahrensbök
Bieter sind gemäß § 55 VgV beim Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen: Der Bieter kann sich vor Abgabe eines Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden über-zeugen und sollte bei der Kalkulation hierauf Rücksicht nehmen.
Die Besichtigungstermine und die Ansprechpartnerin für die Anmeldung zur Besichtigung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich in Schriftform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 8.10.2020 / 16.00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder – unter bestimmten Voraussetzungen – per E-Mail:
Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechts-verkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.