RV Prozessmanagement 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-23 SK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Prozessmanagement 2021
Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen.
Sachsen
Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für den Freistaat Sachsen auf rahmenvertraglicher Basis Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen erbringt.
Zu folgenden Themengebieten müssen begleitende Beratungsleistungen, Expertisen und Konzepte erbracht werden:
1. Unterstützung bei der Initiierung und Koordinierung der Einführung der Methoden des Prozessmanagements,
2. Umsetzung von Projekten zum Prozessmanagement in Behörden und Einrichtungen im Freistaat Sachsen,
3. Vorbereitung von IT-Umsetzungen auf Basis der Ergebnisse der Prozessmanagementprojekte (IT-Fach- und Feinkonzepte, Schutzbedarfsanalysen, IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte, Begleitung von Vergabeverfahren) Unterstützung bei der Fortschreibung/Weiterentwicklung von Standards (Handbuch 4. Prozessmanagement, Leitfäden, Prozessplattform Sachsen),
5. Beschreibung und Modellierung von Prozessen auf der Prozessplattform Sachsen mit den Modellierungssprachen PICTURE-Classic, PICTURE-BPMN, BPMN 2.0 und nach der FIM-Methodik,
6. Durchführung von Schulungen zum Prozessmanagement,
7. weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung von Prozessmanagement (Projektmanagement, Veränderungsmanagement).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft sowie sonstige Unterauftragnehmer (ggf. mit Eignungsleihe), ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und – sofern zutreffend – die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2017, 2018 und 2019;
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 500 000 EIR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt.
Im Falle der Einbindung von sonstigen Unterauftragnehmern für die Leistungserbringung (ggf. mit Eignungsleihe) oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Der durchschnittliche Umsatz (brutto) der Jahre 2017, 2018 und 2019 muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft und/ oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Jahren 2017, 2018 und 2019;
— Vorstellung von 3 bis 5 einschlägigen Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) bei der Realisierung mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich des Leistungsgegenstands gemäß Kap. 4.1 vergleichbarer Projekte vorzuweisen.
Bitte beschreiben Sie die oben genannten Referenzprojekte kurz (ca. 1 Seite) mit folgenden Inhalten:
— Auftraggeber des Projekts mit vollständiger Anschrift;
— Beschreibung des Projekts;
— Inhalt und Art Ihrer Leistungen;
— Umfang Ihrer Leistung (in Euro und in Personentagen);
— Eingesetzte Methoden/ Technologien.
Beteiligte Mitarbeiter Ihres Unternehmens, soweit sie laut Kriterium Nr. 6 für die Leistungserbringung in der vorliegenden Ausschreibung vorgesehen sind.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft und/oder der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekte erbracht wurde.
Es müssen mindestens 3 einschlägige Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) nachgewiesen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Der Bieter versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 5 – Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Postfach 1185
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de