Neubau Feuerwehrhaus Bad Bramstedt
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bleeck 15 -19
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-bramstedt.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Bad Bramstedt
Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt für ihre freiwillige Feuerwehr (Hauptamtliche Wachabteilung und Löschgruppe) den Neubau eines Feuerwehrhauses. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte im Stadtgebiet untersucht. Aufgrund der besten Eignung wurde der Standort für den Neubau in der Hamburger Straße in der Ratsversammlung beschlossen. Das für die neue Feuerwehrhaus zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von ca. 8 500 m2 das Wettbewerbsgrundstück ist derzeit mit mehreren Gebäuden bebaut. Auf den nördlichen Teilflächen befinden sich Wohnhäuser die nicht mehr genutzt werden. Die südliche Teilfläche wurde in der Vergangenheit durch ein Autohaus genutzt. Die Nutzung wurde bereits aufgegeben, die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt. Teilflächen der Flurstücke sind durch Nadelgehölze bestanden. Bei der Feuerwehr Bad Bramstedt handelt es sich um eine Freiwillige Feuerwehr welche in der Regel keine Angestellten sondern ehrenamtliche Helfer sind. Daher bekommen sie für ihre Leistung kein Endgelt. Eine Ausnahme stellen die Gerätewarte dar. Der Neubau für die Feuerwehr soll Raum für 16 Stellplätze Größe 2 zuzüglich Werkstatt- und Waschhalle sowie die erforderlichen Funktions und Nebenräume bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
— Idee und architektonische Qualität;
— Einfügen in die Umgebung;
— Funktionalität (Erschließung, Alltagstauglichkeit, Kommunikation, Wind- und Regenschutz);
— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Betriebsund Folgekosten);
— Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie).
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 40 000 zur Verfügung.
Davon als Preisgeld [Betrag gelöscht] EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013
— 1. Preis 50 % = [Betrag gelöscht] EUR;
— 2. Preis 30 % = [Betrag gelöscht] EUR;
— 3. Preis 20 % = [Betrag gelöscht] EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
50 % der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmer, die einen fristgerecht eingereicht und zur Beurteilung im Preisgericht zugelassenene Beitrag gelieefert haben, verteilt.
Beispiel: [Betrag gelöscht] EUR: 10 Teilnehmer [Betrag gelöscht] EUR pro Teilnehmer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beauftragung durch die Ausloberin:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der politischen Gremien den Preisträger des 1. Preises mit weiteren Leistungen (gem. HOAI) zu beauftragen:
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll;
— soweit die Verfasser*innen, die für die Beauftragung weiterer Leistungen vorgeschlagen werden, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten;
— zur Sicherung der Entwurfsqualität mindestens die Leistungen 2-8 gemäß § 33 Gebäudeplanung und §39 Freianlagen HOAI 2013.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.