Neubau Feuerwehrhaus Bad Bramstedt

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Bleeck 15 -19
Ort: Bad Bramstedt
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 24576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.bad-bramstedt.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://architekten-richter.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://architekten-richter.de

I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Feuerwehrhaus Bad Bramstedt

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bad Bramstedt beabsichtigt für ihre freiwillige Feuerwehr (Hauptamtliche Wachabteilung und Löschgruppe) den Neubau eines Feuerwehrhauses. In einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standorte im Stadtgebiet untersucht. Aufgrund der besten Eignung wurde der Standort für den Neubau in der Hamburger Straße in der Ratsversammlung beschlossen. Das für die neue Feuerwehrhaus zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Fläche von ca. 8 500 m2 das Wettbewerbsgrundstück ist derzeit mit mehreren Gebäuden bebaut. Auf den nördlichen Teilflächen befinden sich Wohnhäuser die nicht mehr genutzt werden. Die südliche Teilfläche wurde in der Vergangenheit durch ein Autohaus genutzt. Die Nutzung wurde bereits aufgegeben, die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt. Teilflächen der Flurstücke sind durch Nadelgehölze bestanden. Bei der Feuerwehr Bad Bramstedt handelt es sich um eine Freiwillige Feuerwehr welche in der Regel keine Angestellten sondern ehrenamtliche Helfer sind. Daher bekommen sie für ihre Leistung kein Endgelt. Eine Ausnahme stellen die Gerätewarte dar. Der Neubau für die Feuerwehr soll Raum für 16 Stellplätze Größe 2 zuzüglich Werkstatt- und Waschhalle sowie die erforderlichen Funktions und Nebenräume bieten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Idee und architektonische Qualität;

— Einfügen in die Umgebung;

— Funktionalität (Erschließung, Alltagstauglichkeit, Kommunikation, Wind- und Regenschutz);

— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Betriebsund Folgekosten);

— Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie).

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 40 000 zur Verfügung.

Davon als Preisgeld [Betrag gelöscht] EUR Aufteilung gemäß. RPW 2013

— 1. Preis 50 % = [Betrag gelöscht] EUR;

— 2. Preis 30 % = [Betrag gelöscht] EUR;

— 3. Preis 20 % = [Betrag gelöscht] EUR.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

50 % der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung an die Teilnehmer, die einen fristgerecht eingereicht und zur Beurteilung im Preisgericht zugelassenene Beitrag gelieefert haben, verteilt.

Beispiel: [Betrag gelöscht] EUR: 10 Teilnehmer [Betrag gelöscht] EUR pro Teilnehmer.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bürgermeisterin Verena Jeske
Gemeindewehrführer Kai Harms
Gemeindevertreter Herr Brumm
Axel Lausch Bauamt, stellvertretender Sachpreisrichter (ständig anwesend)
Björn Bergfeld Architekt BDA, Kiel
Eggert Bock, Architekt BDA, Rendsburg
Dirk Landwehr, Architekt BDA Hamburg
Martin Kessler, Landschaftsarchitekt Flensburg
Jan-Peter Witte, Architekt BDA Elmshorn stellvertretende Fachpreisrichter (ständig anwesend)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Beauftragung durch die Ausloberin:

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der politischen Gremien den Preisträger des 1. Preises mit weiteren Leistungen (gem. HOAI) zu beauftragen:

— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll;

— soweit die Verfasser*innen, die für die Beauftragung weiterer Leistungen vorgeschlagen werden, nach Auffassung der Ausloberin eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten;

— zur Sicherung der Entwurfsqualität mindestens die Leistungen 2-8 gemäß § 33 Gebäudeplanung und §39 Freianlagen HOAI 2013.

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland

Internet-Adresse: www.aik-sh.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/09/2020

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