Security Level Management Tool Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Security Level Management Tool
Zur Ermittlung eines Überblicks über das Sicherheitsniveau der IT-Infrastruktur (insbesondere Clients, Server und Netzwerkkomponenten) in den Trägerländern von Dataport (Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt) wird ein Security Level Management Tool benötigt, welches Daten aus definierten Datenquellen sammelt, aggregiert und in annähernd Echtzeit als Reports in Dashboards zur Verfügung stellt.
Zur Ermittlung eines Überblicks über das Sicherheitsniveau der IT-Infrastruktur (ins-besondere Clients, Server und Netzwerkkomponenten) in den Trägerländern von Dataport (Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), Freie und Hansestadt Bremen (FHB), Schleswig-Holstein (SH), Sachsen-Anhalt (ST)) wird ein Security Level Management Tool (SLMT) benötigt, welches Daten aus definierten Datenquellen sammelt, aggregiert und in annähernd Echtzeit als Reports in Dashboards zur Verfügung stellt.
Teilleistungen
— Lieferung von Lizenzen und Installationsquellen für ein Softwareprodukt zur Auswertung und Darstellung des Status des aktuellen Security Levels für verschiedene Komponenten der IT-Infrastruktur mit definierten Parametern. Die auszuwertenden Parameter können entweder zentral auf Serverkomponenten bzw. über eine Administratorenfunktion im Programm eingestellt wer-den;
— Pflegeleistung des angebotenen Tools;
— Unterstützungsleistungen:
—— bei der Implementation der Software in den Dataport-Betrieb durch Personal mit vertieften Produktkenntnissen und Erfahrung in Einführungsprojekten (Beratungsleistungen);
—— bei Einsatz der Software (Support) und Pflege der Software in Form von Fehlerbehebungen und Anpassungen an veränderte Umgebungsbedingungen (Pflegeleistungen).
— Schulungen beim Auftraggeber vor Ort für Administratoren und Anwender detailliertere Ausführung.
Der Vertrag beinhaltet Optionen zur Bedienung von mehreren Trägern von Dataport. Ausgewiesen sind die Optionen im Preisblatt sowie in der Leistungsbeschreibung.
Verifizierende Teststellung
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragserteilung den auf diese Weise ausgewählten Bieter zu einer Testinstallation aufzufordern. Im Rahmen des Tests werden sowohl die Einhaltung der Ausschlusskriterien als auch die Angaben des Bieters zu den Bewertungskriterien verifiziert.
Sofern die Teststellung ergibt, dass Angaben des Bieters nicht zutreffen, wird die Bewertung entsprechend korrigiert.
Sollte nach der Teststellung und Neubewertung ein anderer Bieter eine bessere Platzierung aufweisen als der zuvor getestete Bieter, so wird auch dieser zu einer verifizierenden Teststellung eingeladen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zeitgleich auch mehrere Bieter zu den verifizieren-den Teststellungen, sofern das Wertungsergebnis dies nahelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der Anlage Umsatzkennzahlen]
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sollten diese Angaben eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht zu lassen; so ist das Angebot zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität aus-führen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Neben den u. a. Unterlagen wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bietergemeinschaft aus.
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches er nach dem 30.8.2017 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen =
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung/Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Auf-träge/Projekte. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
— Die Anforderung SW-ANF001 „Bei der vom Bieter angebotenen Software handelt es sich um eine Standardsoftware, bei der die im Angebotsumfang zugesagten Funktionen im angegebenen Umfang innerhalb von 4 Wochen nach Bereitstellung der Infrastruktur im RZ zur Verfügung stehen“ aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) erfüllt.
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u. a. auch vergleichbare Anzahl von Lizenzen und Pflegevolumen) beschreiben.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.9.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das An-gebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hin-sichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
b) Qualifiziertes Personal
[Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
Der Gegenstand der Vergabe erfordert es, dass der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über das für die Leistung erforderliche Personal des Auftragnehmers bekommt. Dies gilt insbesondere für diejenigen Kräfte und Stellen, die für die wesentlichen Punkte der Leistungserbringung zuständig sein werden. Diese müssen in ausreichendem Maße von mindestens 3 Personen vorhanden sein.
Deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen auf seiner Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sicher gestellt, dass vom Auftraggeber ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind im Fragen- und Antwortenforum jeweils einzeln einzureichen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.