Planungsleistung Neuaufstellung Flächennutzungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: 137
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 4
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Die angefragte Dienstleistung umfasst Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gem. HOAI Teil 2, Abschnitt 1, § 18 Leistungsbild Flächennutzungsplan, LPH 1-3.
Stadt Glückstadt – Die Bürgermeisterin
Am Markt 4
25348 Glückstadt
Stadtgebiet Glückstadt inkl. Außendeichs- und Wasserflächen
Die zu überplanende Fläche im Stadtgebiet beträgt insgesamt ca. 2 276 Hektar. Davon sind 1 271 Hektar Wasser- und Außendeichsflächen, für die eine Bestandsübernahme vorgesehen ist, dafür wird ein pauschales Honorarangebot erwartet. Weiterhin ist ein vorgeschaltetes Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Besondere Leistung ist der Umweltbericht. Ein Landschaftsplan wird gesondert beauftragt, ist aber zu koordinieren.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt zunächst nach Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen und Erklärungen. Nachfolgend anhand von Referenzprojekten der letzten 6 Jahre, aus denen die Erfahrung des Büros und der letzten 3 Jahre, aus denen die Erfahrung der Projektleitung mit Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Bewertet werden die Anzahl der Referenzen der Bauleitplanung (50 Punkte Flächennutzungsplanung, 20 Punkte Bebauungsplanung) sowie die fachliche Eignung/Erfahrung Projektleitung (30 Punkte). Die Bewertung ist einer Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst LP 1 mit Option auf LP 2 und 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt (Planungsleistung) zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs.1 VgV);
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLog, § 21 Abs. 1 AEentG und § 21 SchwArbG;
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist;
— Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaftsmitlgieder zur Gesamtschuldnerschaft und Benennung des Vertreters;
— Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, 0,5 Mio. EUR für Sachschäden;
— Auflistung der Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils mit Angabe der Fachrichtung, der Qualifikation und der Berufserfahrung als Nachweis, welche Fachplanungen vom Büro insgesamt angeboten werden können;
— Name, Fachrichtung der Ausbildung, Qualifikationen, Referenzen der letzten 3 Jahre der/s vorgesehenen Projektleiterin/s und Vertreter/in.
— Erklärung, dass das Büro über die technische Ausstattung und das know-how im Umgang mit dwg-, dxf- UML und XPlanGML verfügt;
— allgemeine Referenzliste des Büros der letzten 3 Jahre;
— Referenzen des Büros der letzten 6 Jahre im Bereich Bauleitplanung oder im Hinblick auf die Anforderung an das vorliegende Projekt vergleichbar, jeweils mit Angaben zu Ort, Flächenumfang und Planauszügen.
Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Natürliche Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen bzw. über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur, der in Richtlinie 85/384/EWG aufgeführt ist oder dessen Anerkennung gewährleistet ist und der Berufsträger bauvorlageberechtigt ist. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe eine Person benennen, die diese Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFADJMS
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.