Ersatzneubau Freilichttribüne der Eutiner Festspiele
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eutin.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 241205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEF SCHLESWIG-HOLSTEIN
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Freilichttribüne der Eutiner Festspiele
Die Stadt Eutin plant den Ersatzneubau der Freilichttribüne der Eutiner Festspiele. Die Tribüne der Eutiner Festspiele ist als fliegender Bau in Form einer Stahlkonstruktion 1976 errichtet worden und seitdem in Betrieb. Die Neuerrichtung der Tribüne ist aufgrund der mangelhaften Bausubstanz erforderlich, ansonsten kann der Spielbetrieb nicht aufrechterhalten werden. Die Eutiner Festspiele bestehen seit 1951. In dieser Zeit hat sich das in der einmaligen Umgebung des historischen Schlossgartens gelegene Freilichttheater zu einem überregional angesehenen Festspielort entwickelt. Der künstlerische Erfolg der Bühne führte zu einer nach und nach gewachsenen Infrastruktur. Im Laufe ihres Bestehens hat sich die Freilichtbühne ihren festen Platz in dem Kulturensemble Schloss Eutin erspielt und ist im Zusammenspiel von Schloss, Kreismuseum, Kreis- und Landesbibliothek und Schlossgarten zu einem unverzichtbaren Bestandteil des kulturellen Angebotes der Region geworden.
Die Bühne ist eine feste touristische Einrichtung in der Region. Urlauber aus allen Teilen Deutschlands und dem europäischen Ausland besuchen die Aufführungen regelmäßig. Die Freilichtbühne hat eine erhebliche Strahlkraft über die Region hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, in dem Planungsteams oder Bietergemeinschaften bestehend aus Architekten, Beratenden Ingenieuren und Landschaftsarchitekten gesucht werden, die über vergleichbare Erfahrungen bei der Planung und Errichtung der unter II.2.4 beschriebenen Aufgabe verfügen. Dabei sind Erfahrungen mit vergleichbaren Neubauten für öffentliche Auftraggeber gewünscht. Die Bewerbungsunterlagen können unter www.architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/ heruntergeladen werden und sind bis spätestens zum 30.9.2020, 12.00 Uhr per email an [removed] einzureichen. Bewerbungen sind ausschließlich per Email möglich. Es gilt ausschließlich das Eingangsdatum als Submissionsdatum. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Der Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag, die ggf. erforderliche Bietergemeinschaftserklärung und der Vordruck für Referenzprojekte sind unter www.architekten-richter.de/planen/wettbewerbsbetreuungen/ herunterzuladen. Die Bewerber sind aufgefordert, neben den Angaben zu dem Büro im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (gem.Vordruck Referenzen) vorzulegen, die mit der in II.2.4 beschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Bewerbungsbogen und Layoutvorgabe für Referenzprojekte sind vorgegeben, herunterzuladen und zu ergänzen. Die Bewerbungen müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten:
— Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet;
— Nachweis der Erfahrungen durch Vorlage vergleichbarer Referenzprojekte (z. B. realisierte Projekte,Auszeichnungen, Wettbewerbserfolge);
— Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. GWB etc. gem.Formblatt.
Die Erfahrungen sind anhand von realisierten Projekten (bevorzugt bewertet) oder Wettbewerbserfolgen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen (Stichtag 1.7.2020).
Die Vorstellung der Referenzprojekte soll auf den vorgegebenen Formblättern gem. Layoutvorgabe, einseitig DIN A3 (quer) erfolgen. Je Projekt ist nur ein Blatt zulässig.
Zum Auswahlverfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche formalen Vorgaben erfüllen und die Bewerbungsunterlagen vollständig fristgerecht eingereicht haben.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Kriterien:
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von vergleichbaren Projekten Tribünen Freilichtarenen (0-5 Pkt.);
— Erfahrungen und Realisierung von vergleichbaren Bauaufgaben (0-5 Pkt.);
— Erfahrungen in der Planung und Realisierung von Bauwerken für öffentliche Auftraggeber (0-5 Pkt.).
Zur Bewertung werden 2 Referenzprojekte gesichtet und kumuliert bewertet. Maximal sind 15 Punkte erreichbar. Es sollen vorzugsweise realisierte Projekte eingereicht werden.
Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los. Mehrfachteilnahmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber angestellt ist, kann nicht am Verfahren teilnehmen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Beratenden Ingenieuren und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
— Termingerechte Abgabe;
— Leistungs- und Programmerfüllung;
— Einhaltung der Grundstücksgrenzen.
Städtebauliches Gesamtkonzept:
— Strukturelle Leitidee;
— Einbindung in das städtebauliche/landschaftliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen;
— Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes;
— Vernetzung mit der Umgebung.
Gestaltungsqualität, Konstruktion und Funktionen:
— Qualität des architektonischen und freiräumlichen Konzeptes;
— städtebauliche Einbindung in die vorhandenen Strukturen;
— Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen;
— Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
— Konstruktive Aspekte;
—— Konstruktionsgewicht und Gründung;
—— Errichtungsfreundlichkeit bei den gegebenen Randbedingungen;
—— Dauerhaftigkeit und Wartungsfreundlichkeit;
— Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2013 (§§ 34, 39 und 44).
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung
Davon werden ca. 55 % als Preisgeld entspricht [Betrag gelöscht] EUR gemäß. RPW 2013 aufgeteilt.
1. Preis 50 % = [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis 30 % = [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis 20 % = [Betrag gelöscht] EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
45 % der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen verteilt, auf die Teilnehmer, die einen bewertungsfähigen und durch das Preisgericht zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben.
Dies entspricht [Betrag gelöscht] EUR / durch die Anzahl der zur Beurteilung fristgerecht eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen:
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Objektplanung, Tragwerksplanung und Freianlagen gem. HOAI § 34, § 39 und §51 mindestens die Leistungsphasen 2 – 8 oder Teile hiervon zu übertragen.
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die die Auftraggeberin nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird die Auftraggeberin berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn die Auftraggeberin sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Ort: Kiel
Land: Deutschland