Lieferung von Strom für die Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2020-0024
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE309068331
Postanschrift: Zittauer Straße 71/73
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goerlitztakt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift: Zeißstraße 72
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom für die Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH
Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB) im Zeitraum 2021 bis 2023.
Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB)
Zittauer Straße 71/73
02826 Görlitz
Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH (GVB) im Zeitraum 2021 bis 2023 mit einer Gesamtverbrauchsmenge von rd. 4 832 MWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebotes sind vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate);
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate);
— Ausländische Anbieter haben vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „A2-1 Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB Nr. 124, siehe Anlage) vorzulegen.
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Anlage A1 — Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot;
— Anlage A2 — Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters;
— Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR/a;
— Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019).
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Anlage A3 – Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre;
— Anlage A5 – Erklärung Mindestlohn (MiLoG);
— Eigenerklärung nach §19 MiLoG (Anlage A6);
— Anlage C – Entwurf Stromlieferungsvertrag;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate);
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate);
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate);
— Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017);
— Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Gem. Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).