Verg.-Nr. 02 – Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 2
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 02 – Rohbauarbeiten
Das Klinikum Itzehoe beabsichtigt eine Neustrukturierung der Urologie mit Funktionsbereichen durch einen Ersatzneubau und Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss.
Der eingeschossige Erweiterungsbau wird komplett abgerochen und das Erdgeschoss im Bestand weitestgehend entkernt. Der eingeschossige aufstockbare Ersatzneubau ist teilunterkellert (nur Verbindungsgang). Durch die neue Nutzung ist es erforderlich die beiden Lüftungszentralen im 2. Obergeschoss zu erweitern. Im 1. Untergeschoss und 1. Obergeschoss müssen während des laufenden Krankenhausbetriebes Wände und Decken für Leitungsinstallationen geöffnet und wider geschlossen werden.
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe
Robert-Koch-Straße 2
25524 Itzehoe
Baustelleneinrichtung:
— Außengerüst: 1 300 m2;
— Oberboden abtragen: 400 m2;
— Baugrubenaushub: 1 700 m2.
Abbrucharbeiten im Bestand:
— Stahlbetonsohle: 830 m2;
— Stahlbetonstützen: 20 St.;
— Stahlbetonwände: 340 m2;
— PP-Mauerwerk: 150 m2;
— Porenbeton-Deckenelemente: 100 m2;
— Flachdecke: 830 m2;
— Baustahl: 48 t;
— Unterfangung Stahlträger HEB 220:8 St.;
— Putzarbeiten: 450 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319880
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).