VE_4_08_Heizungsanlage_O Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Hhf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wiesenhof 10
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE_4_08_Heizungsanlage_O
AMEOS Klinikum Heiligenhafen – Neubau Psychiatrie und Psychosomatik
Hier: Ausschreibung der Heizungsanlage
AMEOS Klinikum Heiligenhafen
Friedrich-Ebert-Straße 100
23774 Heiligenhafen
Bei diesen ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um die Installation der Wärmeversorgungsanlagen im Bereich für den Neubau der psychiatrischen Klinik. Die Versorgung erfolgt über das FW-Netz der Liegenschaft. Im Sockelgeschoss ist eine indirekte HA-Station mit 5 Heizkreisen (1 x TWB, 2 x stat. Heizkreise, 1 x RLT-Anlage, 1 x Reserve) zu errichten. Die Verteilung erfolgt über horizontale Trassen in den Abhangdecken. Die statischen Heizkörper werden aus dem Fußboden angebunden. Die innenliegenden Bäder und Krisenzimmer erhalten eine Fußbodenheizung die mittels Rücklauftemperaturbegrenzer in das Leitungsnetz eingebunden werden. Für die Heizkörper sind nur plane Hygieneausführungen mit Konvektionsflächen vorgesehen. Für das Rohrmaterial ist Stahlrohr Schwarz in geschweißter Ausführung zu verwenden. Für die Verlegung von Leitungen im Fußboden ist Mehrschichtverbundrohr zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [removed] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDJY8
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de