Planungsleistungen der Gebäudeplanung mit Tragwerk und Freiflächen und Planungsleistungen der Gebäudetechnik für den „offenen Treff B28“ in Bischofswerda Referenznummer der Bekanntmachung: 39/01-2020 39/03-2020.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altmarkt 1
Ort: Bischofswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 01877
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bischofswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Gebäudeplanung mit Tragwerk und Freiflächen und Planungsleistungen der Gebäudetechnik für den „offenen Treff B28“ in Bischofswerda
Die Stadt Bischofswerda beabsichtigt den Umbau und Sanierung des offen Treffs in der Belmsdorfer Strasse in Bischofswerda, dazu vergibt sie Planungsleistungen für 2 Lose:
— Los 1 Architektur mit Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Tragwerksplanung und Freianlagen,
— Los 2 Gebäudetechnikplanung.
Die Lose wurden umfänglich den Anlagen zur Ausschreibung beschrieben.
Gebäudeplanung mit Tragwerksplanung, Freianlagen, Brandschutz, Bauphysik
Bischofswerda
DEUTSCHLAND
Architektenleistungen mit beratender Bauphysik, Brandschutznachweis, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung sowie alle SiGeKo Leistungen gefordert.
Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer Architektenleistungen gem. HOAI 2013 §§ 34, 35. Der Architekt erarbeitet zudem Lösungen für die Sicherung und Sicherheit während der Durchführung, Instandsetzung und den Umbau des Objektes. Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Die Architekten stellen darüber hinaus die Leistung des Wärme- und Schallschutznachweises. Darüber hinaus verantwortet der Architekt ebenso die Tragwerksplanung des Objektes. Diese stellt ein Splitterlos dar. Gleiches gilt für die Freianlagenplanung. Diese ist nur auf die Anpassung von Erschließungswegen und einzelne Stellplätze beschränkt, so dass hier nur geringfügige Planungsleistungen auftreten. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen sowie besonderen Leistungen wurden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Anforderungen der Stufen und Teillose:
a) Gebäudeplanung:
aa) Der Auftraggeber beauftragt in Stufe 1 nach §§ 34, 35 HOAI fest folgende Grundleistungen:
— Leistungsphasen 3 - 4
Folgende besonderen Leistungen werden fest in Stufe 1 beauftragt:
— Brandschutznachweis durch qualifizierten Brandschutzplaner.
bb) Lediglich optional werden in Stufe 2 nach §§ 34, 35 HOAI, folgende Grundleistungen beauftragt:
— §§ 34, 35 HOAI, Grundleistungen, Leistungsphasen 5 - 9
Folgende besondere Leistungen werden in Stufe 2 (optional) beauftragt:
— SiGeKo-Leistungen.
b) Beratungs- und Planungsleistungen zur Bauphysik des Gebäudes aus dem Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Luft, - Trittschallschutz:
aa) Wärmeschutz:
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen nach HOAI Anl.1, Ziff. 1.2.2 und Ziff. 1.2.3.
Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO III, Honorarsatz: Mindestsatz, Leistungsphasen 1 - 4.
Lediglich optional (gemäß Ziffer 4.3) werden in Stufe 2 folgende Grundleistungen beauftragt:
— Leistungsphase 5.
bb) Bauakustik/Luft-/Trittschallschutz:
Der Auftraggeber beauftragt fest die Grundleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Ziff. 1.2 Bauphysik, Ziff. 1.2.2 sowie Ziff. 1.2.4.
Gebäudeklasse: Sonderbau, HOZO II, Honorarsatz Mindestsatz.
— Leistungsphasen 1 – 4.
Lediglich optional (gemäß Ziffer 4.3) werden in Stufe 2 folgende Grundleistungen beauftragt:
— Leistungsphase 5.
c) Tragwerksplanung:
Der Auftraggeber beauftragt fest in Stufe 1 die Grundleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, LPH 1 - 6, §§ 49 - 52 sowie Anlage 14.
— Leistungsphasen 2 - 4.
Lediglich optional werden in Stufe 2 folgende Grundleistungen beauftragt:
— Leistungsphasen 5 - 6.
d) Freianlagenplanung:
Der Auftraggeber beauftragt fest in Stufe 1 die Grundleistungen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, LPH 2 - 8, §§ 38 - 40 sowie Anlage 11.1.
In der ersten Stufe beauftragt der Auftraggeber fest folgende Grundleistungen:
— Leistungsphasen 2 - 3.
Lediglich optional werden in Stufe 2 folgende Leistungen beauftragt:
— Leistungsphasen 4 - 8.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
— Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers;
— Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden;
— Der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
ESF „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ Antragsnummer 100361678 „Offener Treff der Generationen“.
Planung der Gebäudetechnik
Bischofswerda
DEUTSCHLAND
Zu erbringen sind vom Auftragnehmer die Leistungen nach HOAI, Teil 4 der Planung der technischen Ausrüstung HLS, Abschnitt 2, LPH 3 - 9, §§ 53 - 56 sowie Anlage 15.1, und 15.2, Anlagegruppen 1 - 3. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen aufgeführten 2 Stufen. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen sowie besonderen Leistungen werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Im Zuge der Gebäudetechnikplanung legt der Auftraggeber besonderen Wert auf ein langfristig effizientes Heizkonzept und der differenzierten Betrachtung der Möglichkeiten des bestehenden Objektes im Zusammenhang mit der Neuimplementierung der Anlage - bei laufendem Betrieb. Entsprechende Interimsmaßnahmen zur Sicherung der Nutzung sind zu beachten.
(1) In der ersten Stufe beauftragt der Auftraggeber fest folgende Grundleistungen:
— Leistungsphasen 2 - 4.
(2) Lediglich optional werden in Stufe 2 folgende Leistungen beauftragt:
— Leistungsphasen 5 - 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in den Leistungen der Einzellose aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
— Die von den Auftragnehmern im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphase 3 ermittelten Kostenberechnung nach DIN 276 liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers;
— Die förderrechtlichen Rahmenbedingungen können eingehalten werden;
— Der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
ESF „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ Antragsnummer 100361678 „Offener Treff der Generationen“.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Nach erfolglosem offenen Verfahren wurde gem. §14, Abs. 4, Nr.1 VGV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung mit Tragwerksplanung, Freianlagen, Brandschutz, Bauphysik
Postanschrift: Reisstrasse 7,
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01257
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der Gebäudetechnik
Postanschrift: Rabitzer Straße 1
Ort: Kubschütz OT Jenkwitz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02627
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustrasse 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).