Projektmanagement für die Errichtung Erlebnisbad Steinwarderr
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 4-5
Ort: Heiligenhafen, Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.heiligenhafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement für die Errichtung Erlebnisbad Steinwarderr
Projektmanagementleistungen für die Errichtung eines touristisch geprägten Erlebnisbades auf der Halbinsel Steinwarder in Heiligenhafen. Sie umfassen das Leistungsbild der Projektsteuerung und das Leistungsbild der Projektleitung, jeweils in Anlehnung an das AHO-Heft 9 (Projektmanagement-Leistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand: Mai 2014) und nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen.
23774 Heiligenhafen
Holstein
Der Auftrag umfasst unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung alle Projektstufen von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss. Eine Machbarkeitsstudie liegt bereits vor.
Beauftragt werden jeweils nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen die Grundleistungen und auch Besondere Leistungen. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt stufenweiser Beauftragung nach Maßgabe der Vertragsunterlagen. Fest beauftragt werden als Auftragsstufe 1 die Projektstufe Projektvorbereitung und die Projektstufe Planung.
Der Wert des Auftrags wird (über alle Projektstufen) auf insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Dem liegen geschätzte Baukosten (Kostengruppen 200-600 DIN 276) von 12,25 Mio. EUR netto zugrunde.
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben.
Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen des Projektmanagements für die Projektstufen Projektvorbereitung und Planung (Projektstufen 1 und 2 in der Systematik des AHO-Hefts 9).
Die Auftragsstufe 2 umfasst die Projektstufe der Ausführungsvorbereitung (Projektstufe 3).
Die Auftragsstufe 3 umfasst die Projektstufe der Projektausführung (Projektstufe 4).
Die Auftragsstufe 4 umfasst die Projektstufe Projektabschluss (Projektstufe 5).
Im Übrigen hat der Auftraggeber die Möglichkeit der Anordnung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen für das Projekt nach Maßgabe der Vertragsunterlagen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
EFRE 2014 — 2020 im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektmanagement für Errichtung Erlebnisbad Steinwarder
Postanschrift: Friedrichstr. 95
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.