Forschungszentrum Borstel – Sanierung des Heizhauses – Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Borstel_Heizhaus_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkallee 1-40
Ort: Sülfeld
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23845
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-borstel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungszentrum Borstel – Sanierung des Heizhauses – Generalplanungsleistungen
Erbringung von Planungsleistungen für die Sanierung eines „Zentralen Heizhaueses“. Die im Verfahren zu vergebenen Leistungen umfassen folgende Bereiche:
— Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 in den Leistungsphasen 1-8;
— Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung“; AG 1-8, gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1-8;
— Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17 in den Leistungsphase 1-5, 8-9.
Insbesondere in Bezug auf die Leistungen der Brandschutzplanung sind „Besondere Leistungen“ zu erbringen. Darüber hinaus sind Leistungen einer Bestandserfassung zur Konkretisierung des erforderlichen Leistungsumfangs in den vg. Leistungsbildern erforderlich.
Forschungszentrum Borstel
Parkallee 1-40
23845 Borstel
(Allgemeines)
Auf dem Gelände des Forschungszentrums Borstel muss das „zentrale Heizhaus“ saniert werden. Das Forschungszentrum beschäftigt sich mit zivilisationsassoziierten Krankheiten der Lunge wie Asthma oder Allergien. Im Zuge dessen wird ein neues Laborgebäude auf dem Gelände errichtet (Fertigstellung IV. Quartal 2021). Der Neubau steht in direktem Zusammenhang mit der Sanierung des Heizhauses, weil dieser vom Heizhaus mit den erforderlichen Medien versorgt wird/werden wird.
(Sanierung Heizhaus)
Die Sanierung umfasst unter anderem den Austausch der bestehenden Öl-Kesselanlage einschließlich Peripherie, die Einbindung des bauseits bestehendem BHKW in die Hydraulik sowie den Neuaufbau der Heizverteilung und Druckerhaltung. Besonderes Augenmerk liegt, neben der Versorgungssicherheit und der Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, auf einzuhaltenden Terminschiene. Der Fertigstellungstermin ist zwingend, auch wegen der Inbetriebnahme des Laborsgebäudes, einzuhalten.
(Kosten)
Die vorliegende Kostenschätzung weist Gesamtkosten von rd. 1,8 Mio. EUR brutto (KG 300-400) mit Stand II. Quartal 2019 aus. Es ist beabsichtigt, die Gesamtkosten des Projektes über noch zu akquirierende Fördermittel zu decken.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 der 3 angefragten Leistungsbilder sowie die zugehörigen besonderen Leistungen dieser 3 Leistungsphasen sowie
Zur Bestandserfassung als 1. Stufe beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 4-8 (bzw. bis 9 für Brandschutz) für alle 3 Leistungsbilder werden als 2. Stufe durch separate Schreiben des Auftraggebers beauftragt. Es können sowohl einzelne Leistungsbilder als auch alle Leistungsbilder gemeinsam abgerufen werden. Ebenfalls können alle ausstehenden Leistungsphasen oder einzelne Leistungsphasen separat abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der optionalen Stufenweisen Leistungen zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der Stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und den Erfordernissen zur Erreichung der Projektziele zu beginnen.
Die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich digital möglich. Bitte nutzen Sie dazu die Vergabeplattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forschungszentrum Borstel – Sanierung des Heizhauses – Generalplanungsleistungen
Postanschrift: Eiffestraße 78
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRDFVY
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.