Rahmenverträge Fenster- und Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 6001949952-BwDLZ Dresden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 19
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Fenster- und Gebäudereinigung
Vergabe von Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von 4 Jahren, in 8 Losen, zum Auftragsgegenstand Fensterreinigung und Gebäudereinigung in militärisch genutzten Liegenschaften der Bundeswehr.
1 Dresden Gebäudereinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Gebäudereinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/ Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Gebäudereinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht Reinigungsbedarf für z. B. Werkstattbereiche, Sanitätsbereiche, Sporthallen und vereinzelt für sicherheitskritische Bereiche. Darüber hinaus kann es in allen Liegenschaften zu Baumaßnahmen in und an Gebäuden kommen, so dass eine entsprechende Leistungserbringung für solche Zeiträume in einzelnen Gebäuden ausgesetzt wird.
In den Losen 1, 3, 5 und 7 wird teilweise neben der Gebäudereinigung auch der turnusmäßige Wechsel von Sauberlaufmatten vergeben (Siehe § 1 Absatz 2 des jeweiligen Mustervertrages). Diese Positionen sind vom Bieter mit anzubieten.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
2 Dresden Fensterreinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Fensterreinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Fensterreinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht vereinzelt Reinigungsbedarf an schwer zugänglichen Stellen, die den Einsatz von entsprechenden technischen Equipments (z. B. Hebebühnen, Hubsteigern) erfordern. Die Kosten für den Einsatz solchen technischen Equipments sind bei der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze und Quadratmeterpreise zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
3 TrÜbPl Oberlausitz Gebäudereinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Gebäudereinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Gebäudereinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht Reinigungsbedarf für z. B. Werkstattbereiche, Sanitätsbereiche, Sporthallen und vereinzelt für sicherheitskritische Bereiche. Darüber hinaus kann es in allen Liegenschaften zu Baumaßnahmen in und an Gebäuden kommen, so dass eine entsprechende Leistungserbringung für solche Zeiträume in einzelnen Gebäuden ausgesetzt wird.
In den Losen 1, 3, 5 und 7 wird teilweise neben der Gebäudereinigung auch der turnusmäßige Wechsel von Sauberlaufmatten vergeben (Siehe § 1 Absatz 2 des jeweiligen Mustervertrages). Diese Positionen sind vom Bieter mit anzubieten.
Zudem ist bei diesem Los mit der Gebäudereinigung auch der Gardinenservice (Abnehmen und Wierderaufhängen) und der Wechsel (Abziehen und Wiederaufziehen) von Matratzenschonbezügen mit anzubieten. Ein Vorarbeiter/eine Vorarbeiterin ist erforderlich. Die Liegenschaft ist sehr groß, daher sind die teilweise enormen Entfernungen nur mit einem Kfz (z. B. Pkw) schnell zurücklegbar.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
4 TrÜbPl Oberlausitz Fensterreinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Fensterreinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Fensterreinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht vereinzelt Reinigungsbedarf an schwer zugänglichen Stellen, die den Einsatz von entsprechenden technischen Equipments (z. B. Hebebühnen, Hubsteigern) erfordern. Die Kosten für den Einsatz solchen technischen Equipments sind bei der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze und Quadratmeterpreise zu berücksichtigen. Die Liegenschaft ist sehr groß, daher sind die teilweise enormen Entfernungen nur mit einem Kfz (z. B. Pkw) schnell zurücklegbar.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
5 Leipzig Delitzsch Gebäudereinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Gebäudereinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Gebäudereinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht Reinigungsbedarf für z. B. Werkstattbereiche, Sanitätsbereiche, Sporthallen und vereinzelt für sicherheitskritische Bereiche. Darüber hinaus kann es in allen Liegenschaften zu Baumaßnahmen in und an Gebäuden kommen, so dass eine entsprechende Leistungserbringung für solche Zeiträume in einzelnen Gebäuden ausgesetzt wird.
In den Losen 1, 3, 5 und 7 wird teilweise neben der Gebäudereinigung auch der turnusmäßige Wechsel von Sauberlaufmatten vergeben (Siehe § 1 Absatz 2 des jeweiligen Mustervertrages). Diese Positionen sind vom Bieter mit anzubieten.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
6 Leipzig Delitzsch Fensterreinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Fensterreinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Fensterreinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht vereinzelt Reinigungsbedarf an schwer zugänglichen Stellen, die den Einsatz von entsprechenden technischen Equipments (z. B. Hebebühnen, Hubsteigern) erfordern. Die Kosten für den Einsatz solchen technischen Equipments sind bei der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze und Quadratmeterpreise zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
7 Frankenberg Marienberg Gebäudereinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Gebäudereinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Gebäudereinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht Reinigungsbedarf für z. B. Werkstattbereiche, Sanitätsbereiche, Sporthallen und vereinzelt für sicherheitskritische Bereiche. Darüber hinaus kann es in allen Liegenschaften zu Baumaßnahmen in und an Gebäuden kommen, so dass eine entsprechende Leistungserbringung für solche Zeiträume in einzelnen Gebäuden ausgesetzt wird.
In den Losen 1, 3, 5 und 7 wird teilweise neben der Gebäudereinigung auch der turnusmäßige Wechsel von Sauberlaufmatten vergeben (Siehe § 1 Absatz 2 des jeweiligen Mustervertrages). Diese Positionen sind vom Bieter mit anzubieten.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
8 Frankenberg Marienberg Fensterreinigung
Siehe [removed]__Weitere_Hinweise_Vor_Ort_Besichtig_Hinweise_u_Checkliste.pdf
Abschluss eines vierjährigen Rahmenvertrages über die Fensterreinigung in mehreren Bundeswehrliegenschaften gemäß Raum- bzw. Fenster- und Leistungsverzeichnissen. Bei allen Liegenschaften handelt es sich um militärisch genutzte Liegenschaften/Einrichtungen. Die geforderte künftige Leistungserbringung ist vergleichbar mit der sonst üblichen Fensterreinigung in öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus besteht vereinzelt Reinigungsbedarf an schwer zugänglichen Stellen, die den Einsatz von entsprechenden technischen Equipments (z. B. Hebebühnen, Hubsteigern) erfordern. Die Kosten für den Einsatz solchen technischen Equipments sind bei der Kalkulation der Stundenverrechnungssätze und Quadratmeterpreise zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller Informationen der Auftragbekanntmachung und der veröffentlichten Unterlagen. Vor Angebotsabgabe ist die Teilnahme an Ortsbesichtigungen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (nicht älter als 6 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung;
Unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2017, 2018 und 2019) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich Glas- bzw. Gebäudereinigung;
Unterschriebene Liste der im Laufe der letzten 3 Jahre erbrachten wesentlichen Dienstleistungen im Bereich der Gebäude-/Fensterreinigung je nach Losart. Dabei sind die Kontaktdaten der Auftraggeber, der Umfang der Leistung (Anzahl der zu reinigenden Quadratmeter des Auftrages), der Auftragsgegenstand und die Einrichtung/ Stelle anzugeben;
Unterschriebene Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (Jahre 2017, 2018, 2019) ersichtlich ist;
Unterschriebene Erklärung, in welcher der Bieter erklärt, dass er über mindestens:
– einen Manager,
— einen Kontrolleur und
— einen Sicherheitskoordinator verfügt;
Nachweis (Zertifikat in Kopie), dass der Bieter derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z. B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z. B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der Zertifizierung oder dessen Verlängerung einzureichen;
Nachweis (Zertifikat in Kopie), dass der Bieter derzeit über ein Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z. B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen. Auch ein vom Bieter umfangreich nachgewiesenes unternehmenseigenes Umweltmanagementsystem kann im Einzelfall als gleichwertig anerkannt werden. Bei der Einzelfallprüfung der Vergabestelle wird Wert gelegt werden auf: die Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen etc. Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der Zertifizierung oder dessen Verlängerung einzureichen.
Die ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Ortsbesichtigung als Nachweis für die Teilnahme ist mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit