Beförderung von Briefsendungen Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-40 DS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Briefsendungen
Gegenstand der Leistung ist die nicht förmliche Zustellung von kuvertierten Schreiben der sächsischen Steuerverwaltung in Briefkuverts mit Fenster des Formates DIN C6/5 (114 x 229 mm) mit einem Gewicht bis 50g in den Leitregionen 04 und 08/09 im Gebiet des Freistaates Sachsen und die garantierte Zustellung innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung im Landesrechenzentrum Steuern.
PLZ: 04
Gegenstand der Leistung ist die nicht förmliche Zustellung von kuvertierten Schreiben der sächsischen Steuerverwaltung in Briefkuverts mit Fenster des Formates DIN C6/5 (114 x 229 mm) mit einem Gewicht bis 50g in der Leitregion 04 und die garantierte Zustellung innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung im Landesrechenzentrum Steuern
PLZ: 08/09
Gegenstand der Leistung ist die nicht förmliche Zustellung von kuvertierten Schreiben der sächsischen Steuerverwaltung in Briefkuverts mit Fenster des Formates DIN C6/5 (114 x 229 mm) mit einem Gewicht bis 50g in den Leitregionen 08/09 im Gebiet des Freistaates Sachsen und die garantierte Zustellung innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung im Landesrechenzentrum Steuern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen und/oder der/die sonstige(n) Unterauftragnehmer, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil III), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
— Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen (vgl. EEE Teil III, Abschnitt A):
O § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c (Terrorismusfinanzierung), § 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 (Betrug); § 264 (Subventionsbetrug), § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e (Bestechung von Mandatsträgern), §§ 299a, 299b (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen), §§ 333, 334 (Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch i. V. m. § 335a - ausländische und internationale Bedienstete), §§ 232, 233, 233a (Menschenhandel) StGB,
O Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. EEE Teil III, Abschnitt B);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (vgl. EEE Teil III, Abschnitt C);
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere
— Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. C 8);
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Briefbeförderungsleistungen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a);
— Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird, auch für alle teilnehmenden Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer.
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
— 3 Referenzleistungen Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Leistungsort und -zeitraum,
3. Auftraggeber mit vollständiger Anschrift inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
— Der Bieter verpflichtet sich, bei seinen Leistungen qualifiziertes und vertraglich gebundenes Personal einzusetzen, das keine Einträge im Führungszeugnis aufweist.
— Der Bieter hat nachzuweisen, dass er der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes gem. Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) nachkommt. (vgl. Anlage 6)
— Der Bieter muss Lizenznehmer i. S. d. § 5 Abs. 1 PostG für den Freistaat Sachsen bzw. die jeweiligen Postleitbereiche gem. Ziffer 3.2 sein. Die Lizenznahme muss umfänglich für alle vom Auftragsverhältnis umfassten Postdienstleistungen gelten. Die Lizenz der Bundesnetzagentur ist in Kopie mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de