Erschließung B-Plan 89.1 – VgV Verfahren Stufe 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 01a-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchenstraße 11
Ort: Grömitz
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.groemitz.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung B-Plan 89.1 – VgV Verfahren Stufe 2
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Erschließungsplanung für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 89.1 der Gemeinde Grömitz gelegene Baugebiet, und zwar Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1-9 des § 43 und 47 HOAI 2013 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung), einschließlich jeweils der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der Anl. 12.1 und der Anl. 13.1 zur HOAI 2013. Die Erschließung erfolgt in einem Bauabschnitt.
B-Plan 89.1, Erweiterung Beckerkoppel
Beckerkoppel
23743 Grömitz
Die Gemeinde Grömitz plant die Erschließung eines ca. 7 ha großen Wohngebietes im Nordwesten der Gemeinde Grömitz. Das Gelände ist mit Geländehöhen zwischen 6 mNHN und 16 mNHN sehr dynamisch ausgeprägt. Ausgeschrieben werden die Ingenieurleistungen in den Fachdisziplinen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen zur Umsetzung des Projektes.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 1-4 + 5-9 gem. § 43 HOAI 2013 sowie örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung zur LP 8 gemäß Anlage 12 HOAI 2013;
— Objektplanung Verkehrsanlagen LP 1-3 + 5-9 gemäß § 47 HOAI 2013 sowie örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung zur LP 8 gemäß Anlage 13 HOAI 2013.
Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen.
Ziel ist es, zunächst die Oberflächenentwässerung für das laufende Bauleitverfahren in Form der LP 1+2 bis voraussichtl. III/2020 zuzuarbeiten.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sind die weiteren Planungsleistungen in Abstimmung mit der Gemeinde zu terminieren, so dass ein Beginn der Erschließungsarbeiten in 2021 erfolgen kann. Eine entsprechend zeitliche Koordination aller weiteren Projektbeteiligten – insbesondere der Versorgungsträger – ist Voraussetzung für den angestrebten Baubeginn.
Die Baumaßnahme wird aufgrund des dynamischen Geländes und den zu erwartenden schwierigen Baugrundverhältnissen (bindige Böden) aufwendig zu betreuen sein und wird kurze Reaktionszeiten und eine intensive Präsenz vor Ort erfordern. Eine genaue Abstimmung und Erfahrungen in der Koordination von Dritten (insbes. weiterer Versorgungsunternehmen) sind zwingend erforderlich. Es wird eine wöchentlich örtliche Baubesprechung und zusätzlich mindestens ein wöchentlich örtlicher Anwesenheitstermin während der Bauphase vorausgesetzt.
Ergänzungen und Änderungen der Planungsleistungen für das Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung B-Plan 89.1, Beckerkoppel, Grömitz
Nationale Identifikationsnummer: DE-25 220 47 614
Postanschrift: Burgtorstraße 53
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ib-maas-mueller.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6 VgV Anwendung, also die „Besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert über diese Vergabeplattform zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Anlagen der EU – Bekanntmachung:
— Bewerbungsbogen;
— Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien);
— Ausarbeitungen Planungsbüro Ostholstein aus Bad Schwartau.
Sofern Sie Interesse an dem Verfahren haben, können Sie eine E-mail an „[removed]“ richten. Wir nehmen Sie dann in einen projektbezogenen Emailverteiler auf, so dass Sie automatisch eine Nachricht erhalten, wenn z. B. Fragen zu der Ausschreibung beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJTDS19
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.